Unfall mit freilaufendem Hund in Nordkirchen

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Coesfeld. Ein Unfall freilaufender Hund hat sich am 11. Februar 2026 in Nordkirchen ereignet. Ein 72-jähriger Autofahrer stieß gegen 17.15 Uhr auf der Straße Altendorf unvermittelt mit einem freilaufenden Hund zusammen, der anschließend flüchtete.

Halter des Hundes gesucht wegen Unfall freilaufender Hund

Der 72-jährige Fahrer fuhr mit etwa 70 km/h als der Zusammenstoß passierte. Der Hund, der die Fahrbahn querte, wurde vom Autofahrer als eine Art Schäferhund mit spitzen Ohren und schwarzem Gesicht beschrieben. Möglicherweise handelt es sich um einen belgischen Schäferhund.

Polizei ermittelt Unfallhergang

Die Polizei wurde zum Unfallzeitpunkt bereits über einen freilaufenden Hund informiert. Eine medizinische Untersuchung des gemeldeten Tieres ergab jedoch, dass dieser nicht der Unfallbeteiligte war. Die Polizei Coesfeld bittet daher die Bevölkerung um Hinweise zum Aufenthaltsort und dem Halter des gesuchten Hundes.

Hinweise zur Unterstützung der Ermittlungen

  • Beschreibung des Hundes: Schäferhundähnlich, spitze Ohren, schwarzes Gesicht
  • Unfallort: Straße Altendorf, Nordkirchen, Südkirchen
  • Unfallzeit: 11. Februar 2026, gegen 17.15 Uhr

„Wir bitten die Bevölkerung dringend um Mithilfe, um den Halter des Hundes zu ermitteln“, sagte die Polizei Coesfeld.

Hinweise können unter der Telefonnummer 02591-793711 bei der Polizei gemeldet werden.

Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit und zum Umgang mit freilaufenden Hunden finden Sie bei der Polizei NRW.

Weiterführende Berichte aus der Region sind auf regionalupdate.de verfügbar.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung für die Region und weitere Schritte

Unfälle mit freilaufenden Hunden stellen eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer dar und können schwere Folgen haben. Die Suche nach dem Halter ist notwendig, um künftige Vorfälle zu vermeiden und die Verantwortung für das Tier sicherzustellen. Die Polizei Coesfeld wird die Ermittlungen fortsetzen und appelliert an Hundebesitzer, ihre Tiere angemessen zu beaufsichtigen. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, bei Beobachtungen von freilaufenden Hunden umgehend den örtlichen Polizeidienst zu informieren, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

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