TÜV-Verband begrüßt Abgabe auf Kleinsendungen

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Berlin. Der EU-Rat hat eine neue Zollabgabe für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern beschlossen, die im Onlinehandel direkt an Verbraucher:innen geliefert werden. Die Zollabgabe Kleinsendungen EU sieht vor, künftig auch Waren unter einem Wert von 150 Euro mit einer Gebühr zu belegen, um die Flut an nicht EU-konformen Produkten einzudämmen.

Neue Zollregeln starten: Zollabgabe Kleinsendungen EU im Überblick

Die neue Regelung soll ab dem 1. Juli 2026 greifen und sieht zunächst eine pauschale Abgabe von drei Euro auf Kleinsendungen vor. Danach wird der Zollsatz je nach Warengruppe angepasst. Ziel ist es, insbesondere die Verbreitung unsicherer und nicht EU-konformer Produkte einzuschränken. Gerade bei sensiblen Gütern wie Spielzeug soll so das Risiko für Verbraucher:innen reduziert werden.

Herausforderungen im Onlinehandel

Der Referent für Produktsicherheit beim TÜV-Verband, Daniel Pflumm, betont, dass viele Produkte als millionenfache Einzelsendungen aus Drittstaaten eingeschleust werden und darunter häufig Waren sind, die den EU-Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Dies gefährde insbesondere die Sicherheit im Alltag der Verbraucher:innen.

„Das Geschäftsmodell vieler Onlineanbieter basiert darauf, Produkte als millionenfache Einzelsendungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu verschicken und genau in diesen Warenströmen finden sich leider auch viel zu viele nicht EU-konforme und damit potenziell unsichere Produkte“, sagte Pflumm.

Noch mehr als Zoll: Marktüberwachung stärken

Trotz der neuen Abgabe sieht der TÜV-Verband weiteren Handlungsbedarf. Es fehlten verbindliche Prüfpflichten und Kontrollen innerhalb der Lieferketten. Nur durch transparente Nachweise und unabhängige Drittprüfungen könne sichergestellt werden, dass ausschließlich geprüfte und sichere Produkte an Verbraucher:innen gelangen.

„Echte Produktsicherheit erreichen wir aber erst, wenn nicht-konforme Ware konsequent gar nicht erst auf den Markt kommt“, so Pflumm.

Neben der Zollabgabe fordert der TÜV-Verband daher eine Stärkung der Marktüberwachung und klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette, um Faire Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Website des TÜV-Verbands sowie ausführliche Details zu den EU-Zollregelungen auf der Seite des EU-Rats.

Die neuen Zollregeln sollen einen Beitrag leisten, die Qualität und Sicherheit importierter Produkte im Onlinehandel zu steigern und den Verbraucherschutz innerhalb der EU zu verbessern.

Ausblick: Was Verbraucher:innen und Handel jetzt erwarten können

Die Zollabgabe auf Kleinsendungen aus Drittstaaten tritt planmäßig zum 1. Juli 2026 in Kraft. In den kommenden Monaten werden Behörden die Kontrollmechanismen anpassen und auf die neue Rechtslage vorbereiten. Die Marktbeteiligten sind dazu aufgerufen, ihre Prozesse entsprechend umzustellen, um die Zollabwicklung reibungslos zu gewährleisten. Zudem wird der TÜV-Verband die Entwicklung weiter begleiten und auf eine konsequentere Marktüberwachung drängen.

Nähere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und weiteren Maßnahmen für Produktsicherheit bietet das Online-Magazin regionalupdate.de.

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