Neuer Erlass für Schulassistenten in Niedersachsen

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Niedersachsen. Das Land Niedersachsen passt den Erlass zum Einsatz von Schulassistentinnen und Schulassistenten an aktuelle Anforderungen an. Ziel ist es, mit dem neuen Regelwerk mehr Flexibilität beim Einsatz von Unterstützungspersonal zu schaffen und Schulleitungen sowie Lehrkräfte bei ihrer Arbeit besser zu entlasten. Der Entwurf sieht ein Vier-Säulen-Modell vor, das den Einsatz von Fachkräften in verschiedenen Bereichen klar definiert.

Einsatz Schulassistenten Niedersachsen: Mehr Wahlfreiheit jetzt

Das Kultusministerium in Niedersachsen hat einen neuen Erlass zum Einsatz von Unterstützungspersonal an Schulen in die Anhörung gegeben. Er soll den rund 30 Jahre alten Vorgänger ersetzen und die Einsatzmöglichkeiten von Schulassistentinnen und Schulassistenten moderner und flexibler gestalten. Schulen erhalten damit die Möglichkeit, das Personal besser an den individuellen Bedarf anzupassen.

Der Erlass teilt die Tätigkeiten qualifizierter Fachkräfte künftig in vier Schwerpunkte ein:

Vierfacher Fachkrafteinsatz für neue Anforderungen

  • IT-Fachkräfte sorgen für den technischen Betrieb im Unterricht, betreuen digitale Anwendungen und unterstützen Lehrkräfte sowie Schüler bei technischen Fragen.
  • Medienpädagogische Fachkräfte fördern die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler und beraten Lehrkräfte bei der sinnvollen Nutzung digitaler Werkzeuge.
  • Technische Fachkräfte bringen ihr Wissen besonders in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern ein, betreuen Geräte und unterstützen bei Experimenten.
  • Verwaltungsfachkräfte übernehmen organisatorische und administrative Aufgaben zur Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften, etwa die Koordination von Abläufen oder die Unterstützung der Schulgremien.

Diese Arbeitsteilung soll die Aufgaben klar strukturieren und Schulen ermöglichen, gezielter Unterstützung einzusetzen. Ein Modellversuch mit Verwaltungsassistenz hatte gezeigt, dass unterschiedliche Schulen auch differenzierte Bedarfe an Unterstützung durch Fachkräfte haben.

„Die Anforderungen an unsere Schulen sind enorm gewachsen: Digitalisierung, Medienbildung, naturwissenschaftlich-technische Lernangebote, organisatorische Anforderungen sowie der Bedarf an technischem Support haben die Komplexität schulischer Arbeit deutlich erhöht“, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg.
„Mit dem neuen Erlass schaffen wir Voraussetzungen, um Schulleitungen und Lehrkräfte wirksam zu entlasten, stärken die multiprofessionelle Zusammenarbeit und schaffen mehr Zeit für guten Unterricht.“

Geplante Umsetzung und Begleitung der Schulen

Der neue Erlass soll ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft treten. Bis zum 6. März können Bildungsverbände und weitere Beteiligte Stellungnahmen zum vorgelegten Entwurf abgeben. Das Kultusministerium plant, das Unterstützungspersonal an öffentlichen Schulen perspektivisch weiter auszubauen. Dies wird Teil der Haushaltsverhandlungen sein.

Um die Umsetzung zu erleichtern, wird eine Handreichung erstellt. Diese soll Schulen bei der Einordnung der neuen Aufgabenprofile, der Planung vor Ort und dem zielgerichteten Einsatz des Unterstützungspersonals unterstützen. Zur Orientierung werden darin auch Mustertätigkeitsbeschreibungen enthalten sein, die eine einheitliche und qualitätsorientierte Umsetzung fördern.

Nähere Informationen sowie den Erlassentwurf finden Interessierte auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums. Weitere Hintergründe zur Unterstützung in den Schulen sind auch auf regionalupdate.de verfügbar.

Ausblick zum Einsatz Schulassistenten Niedersachsen

Der Erlass zum Einsatz von Schulassistentinnen und Schulassistenten in Niedersachsen stellt eine zeitgemäße Anpassung der Schulorganisation dar. Er schafft mehr Wahlfreiheit bei der Personaleinsatzplanung und fördert multiprofessionelle Teams. Mit der Umsetzung ab 2026/2027 wird nicht nur die digitale Infrastruktur berücksichtigt, sondern auch ein breites Spektrum neuer Aufgaben im Schulbetrieb abgedeckt.

Der nächste Schritt ist das laufende Anhörungsverfahren, dessen Ergebnisse in die finale Fassung des Erlasses einfließen werden. Die Schulen erhalten anschließend mit der Handreichung praxisnahe Hilfen für die Umsetzung. Das Kultusministerium strebt zudem eine Erweiterung des Unterstützungspersonals an, um den komplexen Anforderungen der Schulwelt besser gerecht zu werden.

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