Düsseldorf. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für das Alzheimer-Medikament Leqembi keinen belegten Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie festgestellt. Die leqembi alzheimer bewertung bildet nun die Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und dem Hersteller.
Leqembi Nutzenbewertung jetzt
Leqembi, mit dem Wirkstoff Lecanemab, ist in der EU das erste zugelassene Antikörper-Medikament zur Behandlung einer frühen Alzheimer-Erkrankung. Zielgruppe sind Patientinnen und Patienten mit leichter kognitiver Beeinträchtigung oder beginnender Alzheimer-Demenz. In Deutschland erhalten aktuell schätzungsweise etwa 400 Personen diese Therapie, die jährlichen Kosten betragen rund 40.000 Euro pro Patient. Die Behandlung soll den geistigen Abbau verlangsamen, nicht die Krankheit heilen.
Methodische Aspekte der Bewertung
Der G-BA stützt seine Entscheidung gemeinsam mit der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Dezember 2025. Die Bewertung steht jedoch in der Fachwelt aufgrund einiger methodischer Aspekte in der Kritik. Zum einen wurden in der Bewertung Untergruppen gebildet, für die die Studie ursprünglich nicht ausgelegt war, was die Aussagekraft einschränkt. Zum anderen entspricht der Vergleich mit der tatsächlichen Versorgungspraxis nicht immer der Realität, da Patienten mit durchaus gängigen Begleitmedikationen ausgeschlossen wurden.
Herausforderungen bei der Bewertung früher Krankheitsstadien
Für frühe Alzheimer-Stadien setzt das IQWiG sehr hohe Maßstäbe an den nachgewiesenen Nutzen an. Da Veränderungen im Frühstadium naturgemäß gering sind, werden potenziell relevante Therapieeffekte oft nicht als zusätzlicher Nutzen anerkannt. Dies führt zu einer eingeschränkten Bewertung trotz möglicher klinischer Relevanz.
„Die Wirksamkeit von Medikamenten gegen die Alzheimer-Krankheit lässt sich jedoch nicht in allen Fällen mit den Standardmethoden des IQWiG abbilden. […] Viele Medikamente hätten so keinen nachgewiesenen Nutzen, obwohl sie im klinischen Alltag einen messbaren Vorteil haben“, sagte Prof. Dr. Stefan Teipel, Demenzforscher und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Alzheimer Forschung Initiative (AFI).
Die AFI betont, dass Leqembi nur für eine kleine, klar definierte Patientengruppe infrage kommt und dort einen relevanten Unterschied machen kann, indem geistige Fähigkeiten und Selbstständigkeit länger erhalten bleiben. Der G-BA-Beschluss beeinflusst die Preisverhandlungen, hat aber derzeit keine Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit des Medikaments.
Bezüglich des zweiten zugelassenen Medikaments Kisunla läuft aktuell noch das Nutzenbewertungsverfahren. Hier weist das IQWiG ebenfalls keinen Zusatznutzen im Vergleich zur Standardtherapie nach.
Leqembi wird in Deutschland gegenwärtig nur an ausgewählte Patienten verabreicht, weshalb die künftige Entwicklung und Versorgung von einer endgültigen Preisvereinbarung abhängen wird.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Auswirkungen auf Patienten und Versorgung in der Region Düsseldorf
Die Entscheidung des G-BA betrifft insbesondere Patienten in frühen Alzheimer-Stadien, von denen einige in spezialisierten Einrichtungen in Düsseldorf und Umgebung behandelt werden. Für diese Betroffenen ist eine bezahlbare und zugängliche Therapie mit Leqembi relevant, da das Medikament eine Verlangsamung der Krankheitsprogression anstrebt. Die hohen Therapiekosten spielen hierbei eine entscheidende Rolle.
Die Preisverhandlungen sollen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein und bundesweit gelten. Für Patientinnen und Patienten in NRW könnten sich durch die Verhandlungsergebnisse Änderungen bei der Versorgung und Erstattung ergeben. Die Alzheimer Forschung Initiative weist darauf hin, dass trotz der Bewertung weiterhin Arzneimittelverordnungen möglich sind, solange der G-BA-Beschluss nicht zu Einschränkungen führt.
Für weitere Informationen zur Alzheimer-Erkrankung und den aktuellen Therapien bietet die Alzheimer Forschung Initiative umfassende Aufklärungen an www.alzheimer-forschung.de. Allgemeine Informationen zur Medikamentenbewertung und Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind beim Gemeinsamen Bundesausschuss erhältlich www.g-ba.de.
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