Berlin. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mehrere Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abgewiesen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Die Verbände fordern nun eine rasche Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.
EuG stoppt Klageflut: Bedeutung für Umwelt- und Gewässerschutz bei EuG Klagen Pharmaindustrie
Die Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie richteten sich gegen zentrale Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie, insbesondere gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung. Diese verpflichtet Hersteller erstmals dazu, systematisch an den Kosten der vierten Reinigungsstufe der Abwasserbehandlung beteiligt zu werden, was dem Verursacherprinzip entspricht. Insgesamt wurden 16 Verfahren in drei Hauptverfahren zusammengeführt, die das Gericht der Europäischen Union nun als unzulässig erklärte.
Die Entscheidung unterstreicht die Umwelt- und gesundheitspolitische Bedeutung der Richtlinie. Durch die Novelle sollen Gewässer besser geschützt und schädliche Spurenstoffe reduziert werden. BDEW und VKU betonen die Notwendigkeit, die Richtlinie zügig umzusetzen und dabei nationale Sonderregelungen zu vermeiden. Die Herstellerbranche wird aufgefordert, die Verantwortung für verursachte Schadstoffe in Gewässern anzuerkennen und konstruktiv an der Umsetzung mitzuwirken.
Erweiterte Herstellerverantwortung stärkt Gewässerschutz
Die Kernforderung der Kommunalabwasserrichtlinie ist die Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung. Hersteller sollen demnach erstmals systematisch an den Aufwendungen für die weitergehende Reinigung des kommunalen Abwassers beteiligt werden. Dies betrifft insbesondere die Kosten der sogenannten vierten Reinigungsstufe, die z. B. Spurenstoffe aus Arzneimitteln und Kosmetika aus dem Abwasser entfernt.
„Was wir jetzt brauchen, ist ein Umschalten von einer Verweigerungshaltung durch Klageverfahren hin zu konstruktiver Mitarbeit“, sagte BDEW-Pressesprecherin Julia Weber.
Bedeutung der EuG-Entscheidung für die Industrie und Kommunen
Die philopharmazeutische und kosmetische Industrie hatte die Herstellerverantwortung als unzumutbar angegriffen, um einer Beteiligung an den Kosten zu entgehen. Die Ablehnung der Klagen durch das EuG schafft nun Rechtssicherheit für kommunale Unternehmen und Energieversorger. Diese können mit der Umsetzung der verbesserten Abwasserbehandlung beginnen und damit zugleich einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten.
Interessierte Leser finden weitere Informationen zu kommunalen Wasserrichtlinien und Umweltschutzmaßnahmen auf regionalupdate.de sowie beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW.
Ausblick: Nächste Schritte nach EuG-Urteil bei EuG Klagen Pharmaindustrie
Die Verbände BDEW und VKU fordern nun eine umgehende und vollständige Übertragung der Kommunalabwasserrichtlinie in deutsches Recht ohne nationale Ausnahmen. Außerdem soll der Dialog zwischen Industrie, Kommunen und Umweltbehörden intensiviert werden, um die technische und finanzielle Umsetzung zu gewährleisten. Termine für Gesetzgebungsverfahren und weitere Fachgespräche stehen für das kommende Quartal an.
Die pharmazeutische und kosmetische Industrie ist aufgerufen, sich aktiv an der Verantwortung für Spurenstoffe zu beteiligen und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Gewässerschutz zu leisten.

