Niedersachsen. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), fordert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Bundestagsfraktionen zum zügigen Handeln bei der Krankenhausreform auf. Insbesondere im Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform Niedersachsen Gesetz sieht Philippi noch Änderungsbedarf für eine flächendeckende Versorgung.
Jetzt Krankenhausrreform handeln
Kritik am Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern
Dr. Andreas Philippi bemängelt die fehlende klare Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Die Länder hätten bereits wichtige Änderungsvorschläge vorgelegt, die jedoch bisher im Gesetzgebungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt würden. Die Verzögerung im Prozess könnte dazu führen, dass auf ältere Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zurückgegriffen werden müsse. Dies würde eine rückläufige Entwicklung der Reform bedeuten.
„Wir können uns eine weitere Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses und der Umsetzung der Krankenhausreform nicht leisten“, sagte Philippi.
Forderungen der Länder
Im Bundesrat wurden unter Führung Niedersachsens folgende Kernpunkte zur Änderung eingebracht:
- Erweiterung der Ausnahmegenehmigungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen
- Erweiterung der Standortdefinition für Krankenhäuser
- Ermöglichung der Förderung bestehender, bedarfsgerechter Krankenhausstrukturen durch den Transformationsfonds
- Rechtzeitige Anpassung der Mechanismen bei der Vorhaltevergütung vor Ende der budgetneutralen Phase
Niedersachsen betont, dass die Reform insbesondere für Flächenländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen entscheidend sei, um die medizinische Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Philippi erwartet Kompromissbereitschaft und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.
Nächste Schritte bei der Krankenhausreform Niedersachsen Gesetz
Die Gesundheitsministerkonferenz fordert die verantwortlichen Bundestagsfraktionen dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte zur Krankenhausreform umzusetzen. Es wird betont, dass der bisherige Stillstand nicht länger geduldet werden kann. Andernfalls könnte ein Vermittlungsausschuss notwendig werden.
Bund und Länder stehen vor der Herausforderung, zügig einen Konsens zu erzielen und die Weichen für die zukünftige Versorgungssicherheit zu stellen. Die Umsetzung der Krankenhausreform wird dabei eine Schlüsselrolle spielen, vor allem für Länder mit weitläufigem Gebiet und dezentralen Krankenhausstrukturen wie Niedersachsen.
Weitere Informationen zur Krankenhausreform finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Lesen Sie mehr zum Thema Krankenhauspolitik und Gesundheitspolitik unter regionalupdate.de.

