Rheine. Ab dem 23. Februar 2026 wird der Eingangsbereich im Erdgeschoss des Rathauszentrum II vorübergehend gesperrt. Die sperrung eingangsbereich rathaus betrifft voraussichtlich zwei Wochen und führt zu geänderten Zugangswegen für Besucher.
Eingangsbereich gesperrt – sperrung eingangsbereich rathaus
Die Stadt Rheine führt ab Montag, 23. Februar 2026, Bauarbeiten am Eingangsbereich des Rathauszentrum II durch. Daher steht der gewohnte Eingang im Erdgeschoss, der früher als Eingang der Kulturetage diente, für rund zwei Wochen nicht zur Verfügung.
Alternativ nutzen Besucher den Zugang über das Treppenhaus in der Passage gegenüber der Stadtbibliothek. Dieser Eingang ist mit einem Aufzug ausgestattet, der barrierefreien Zugang ermöglicht.
Zugang zum 2. Obergeschoss während der Sperrung
Besucher, die das 2. Obergeschoss erreichen wollen, müssen zunächst das 1. Obergeschoss mit dem Aufzug oder über das Treppenhaus ansteuern. Von dort aus führt ein ausgeschilderter Weg zum nächsten Treppenhaus. Anschließend erfolgt die Weiterfahrt mit dem Aufzug in das 2. Obergeschoss.
Diese Umleitung soll eine möglichst barrierefreie und sichere Erreichbarkeit der Verwaltungsstellen gewährleisten. Die Stadt Rheine bittet um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen während der Bauphase.
„Wir danken allen Besucherinnen und Besuchern für ihre Geduld während der Bauarbeiten“, sagte Michaela Hövelmann vom Pressereferat der Stadt Rheine.
Weitere Informationen und aktuelle Meldungen der Stadt Rheine erhalten Sie auf der offiziellen Webseite Rheine.de. Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden finden sich beim Deutschen Behindertenrat.
Ausblick auf die Bauarbeiten im Rathauszentrum II
Die geplante Sperrung soll die Arbeiten an der Eingangszone im Rathauszentrum II ermöglichen, die neben der Optimierung des Zugangs auch den Erhalt der Sicherheit für die Besucher gewährleisten. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Eingangsbereich wieder wie gewohnt geöffnet sein.
Die Stadt Rheine empfiehlt, sich vor einem Besuch über aktuelle Zugangsregelungen auf der Website oder im Newsletter zu informieren, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
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