OLG Wien bestätigt Urteil zu BIA Separations

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Eisenstadt. Das Oberlandesgericht Wien hat mit seinem Urteil vom 19. Februar 2026 die Entscheidung des Landesgerichts Eisenstadt zur Eigentumsfrage der BIA Separations Technologie bestätigt. Das Sartorius BIA Separations Urteil stellt klar, dass die Patente und Vertriebsrechte der österreichischen BIA Separations GmbH gehören und nicht wirksam auf die Sartorius Tochtergesellschaft übertragen wurden.

Gericht bestätigt Urteil zum Sartorius BIA Separations Urteil

Die gerichtlichen Feststellungen des Landesgerichts Eisenstadt vom Mai 2025 wurden im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Wien bestätigt. Demnach sind die als Grundlage für die Übertragung der Patente und Vertriebsrechte dienenden Verträge rechtsunwirksam. Die angefochtenen Urkunden wurden in Schädigungsabsicht zulasten der insolventen österreichischen Gesellschaft angefertigt und manipuliert.

Historie der Streitigkeit

Die BIA Separations GmbH aus Österreich wurde 2007 gegründet, um Investitionen für die Entwicklung der CIM® Technologie zu bündeln. Die Gesellschaft hielt die slowenische Tochter, die Forschung und Vertrieb betrieb. Vor der Insolvenz der österreichischen Gesellschaft 2015 erfolgte der Versuch, wesentliche Immaterialgüter- und Vertriebsrechte auf die slowenische Gesellschaft zu übertragen. Diese Tochterfirma wechselte 2018 Besitzer und wurde 2020 an den deutschen Konzern Sartorius verkauft. Die Übernahme hatte einen Kaufpreis von ursprünglich rund 367 Millionen Euro, der sich unter anderem wegen erfolgsabhängiger Zahlungen auf etwa 430 Millionen Euro erhöhte.

Wesentliche Vertragsdokumente und Gerichtsbeschluss

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein angeblich auf 2007 datierter Kooperationsvertrag mit dem sogenannten Annex Nr. 10, der die Übertragung von Rechten an der CIM® Technologie regeln sollte. Gerichtliche Überprüfungen bestätigten, dass sowohl dieser Vertrag als auch der Annex nichtig sind. Die Dokumente seien in der Absicht erstellt worden, den österreichischen Insolvenzverwalter und die Gläubiger zu benachteiligen.

„Das Berufungsurteil bestätigt, dass die Übertragung wesentlicher Vermögenswerte keine rechtliche Grundlage hatte. Für die Insolvenzmasse ist das eine wichtige Voraussetzung, um die Ansprüche der Gläubiger und der österreichischen Gesellschaft weiter verfolgen zu können“, sagte Mag. Michael Wagner, Masseverwalter der BIA Separations GmbH.

Die slowenische Gesellschaft wurde zu Zahlungen von derzeit etwa 1,22 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verpflichtet. Weiterhin muss sie detailliert Auskunft über Umsätze mit CIM® Produkten außerhalb Sloweniens sowie über übertragene Patentrechte seit April 2015 geben. Diese Offenlegung ist Grundlage für mögliche weitere Ansprüche der Insolvenzmasse.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Abschließende Bewertung und regionale Bedeutung

Das Gerichtsurteil hat für die Region Eisenstadt und den österreichischen Finanzplatz eine wichtige Signalwirkung. Für die rund 188 österreichischen Kleinanleger, die etwa 13 Millionen Euro in die BIA Separations GmbH investiert hatten, bestätigt es, dass die Übertragung der entscheidenden Rechte nicht wirksam stattfand. Damit bleiben rechtliche Wege zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen die slowenische Gesellschaft offen. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen komplexer internationaler Unternehmensübernahmen.

Für Bürgerinnen und Bürger in der Region zeigt der Fall, wie wichtig sorgfältige rechtliche Prüfung bei Beteiligungen an Technologieunternehmen ist. Zudem verdeutlicht der Prozess die Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Insolvenzen.

Geplante Schritte umfassen die weitere Rechnungslegungspflicht und Auskunft der slowenischen Gesellschaft, die der Insolvenzmasse weitere Ansprüche ermöglichen kann. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen; nur eine außerordentliche Revision ist noch möglich.

Weiterführende Informationen zum Thema Insolvenzrecht und Unternehmensübernahmen finden Sie unter regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Webseite des Oberlandesgerichts Wien.


Artikel basiert auf einer Pressemeldung der Gaisberg Consulting GmbH (via news aktuell).

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