BDEW begrüßt ersten Schritt zur Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes

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Berlin. Die Bundesvereinigung der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet die vorgestellten Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes hin zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) als wichtigen ersten Schritt. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont die Notwendigkeit von Planungssicherheit für Eigentümer und Unternehmen im Zuge der geplanten Änderungen.

Wichtige Gesetzesreform zum Gebäudemodernisierungsgesetz BDEW Reform

Ziele und Erwartungen der Reform

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz zielt darauf ab, das bisherige Gebäudeenergiegesetz zu vereinfachen, verständlicher und technologieoffener zu gestalten. Dabei steht die Förderung einer klimafreundlichen Gebäudeheizung im Fokus. Die Entfristung der sogenannten Biomethan-Treppe („Bio-Treppe“) bildet ein zentrales Element. Dieses Instrument soll eine strukturierte und planbare Dekarbonisierung der Gasversorgung ermöglichen.

Zudem soll die Entscheidung für die Heiztechnik beim Gebäudeeigentümer verbleiben. Ergänzt wird die Bio-Treppe durch eine Grüngasquote, die parallel entwickelt wird. Wichtig dabei ist laut BDEW, dass die Auswirkungen auf Endkundenpreise berücksichtigt werden, um Akzeptanz sicherzustellen.

Offene Fragen und Herausforderungen

Trotz der positiven Bewertung bleiben einige zentrale Fragen offen. Die genaue Ausgestaltung der weiteren Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils klimaneutraler Gase steht noch aus. Auch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im Gebäudebestand ist derzeit unklar, denn das GMG adressiert bislang vor allem den Neubau.

Ebenso bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Infra­struktur- und Wärmeplanung. Die BDEW mahnt an, Wechselwirkungen zwischen Infrastrukturentwicklung und Verbraucherentscheidungen sorgfältig zu prüfen und zeitlich aufeinander abzustimmen, um Bezahlbarkeit zu gewährleisten.

„Die Einigung auf Eckpunkte zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist ein notwendiger erster Schritt. Damit kommt endlich Bewegung in die Diskussion. Hauseigentümer und Unternehmen brauchen Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Förderung und gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll im Zuge des GMG gesetzlich geregelt und erweitert werden, um die Dekarbonisierung von Fernwärmenetzen zu unterstützen und Verbraucherpreise zu entlasten. Die Förderung klimaneutraler Heizungssysteme ist bis zum Jahr 2029 vorgesehen. Die BDEW fordert zudem, dass die Förderprozesse einfach, finanziell ausreichend und systematisch ausgestaltet sein müssen, um alle Heizungstechnologien zu berücksichtigen.

Offen bleibt die konkrete Ausgestaltung der Verordnungen zur Fernwärmeversorgung, wie der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung, insbesondere in Bezug auf die Refinanzierbarkeit von Investitionen und das Leistungsanpassungsrecht.

Zeitplan und Umsetzung

Ein Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes zum 1. Juli 2026 wird von der BDEW als ambitioniert eingeschätzt. Die Branche benötige ausreichend Zeit, um ihre Prozesse, Berechnungen und Nachweise entsprechend anzupassen. Deshalb fordert die Organisation eine zügige Vorlage eines konkreten Gesetzesvorschlags und einen möglichst einfachen, praxisorientierten Umsetzungsprozess.

Weitere Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz und energiepolitischen Entwicklungen finden Sie auf regionalupdate.de. Details zur EU-Gebäuderichtlinie können auf der offiziellen Seite der Europäischen Kommission eingesehen werden: EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).

Ausblick: Nächste Schritte für das Gebäudemodernisierungsgesetz BDEW Reform

Der Gesetzgebungsprozess wird nun fortgesetzt, mit der Herausforderung, die offenen inhaltlichen Fragen zu klären und eine praktikable Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Die Branche erwartet eine umfassende und frühzeitige Konsultation, um die vielfältigen Anforderungen der Heizungsmodernisierung und Infrastrukturentwicklung optimal zu integrieren. Ein gesetzlicher Start zum 1. Juli 2026 setzt dabei einen engen Zeitrahmen für die finale Ausgestaltung und Implementierung.

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