Hannover. Die Landespatientenbeauftragte Niedersachsens, Dr. Nicole Sambruno Spannhoff, fordert, die Organspende strukturell stärken und dabei Zugänge klug zu gestalten. Sie spricht sich gegen eine zusätzliche Registrierung in Bürgerämtern aus und betont die Bedeutung eines einheitlichen, verständlichen und rechtssicheren Systems zur Willensbekundung.
Organspende clever stärken
Neue Wege zur Organspende-Registrierung kritisch prüfen
Die ursprünglich geplante Einführung einer zusätzlichen Registrierungsmöglichkeit für die Organspende in kommunalen Bürgerämtern wird aktuell nicht weiter verfolgt. Nach Ansicht von Dr. Nicole Sambruno Spannhoff ist es legitim, bei der Einführung neuer Verwaltungsangebote wie dieser den Nutzen, Aufwand und tatsächlichen Gebrauch sorgfältig abzuwägen. Entscheidend sei nicht die Anzahl der technischen Zugangswege, sondern deren tatsächliche Wirksamkeit und die einfache Nutzbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Landespatientenbeauftragte betont, dass die Registrierung niedrigschwellig, verständlich und verlässlich sein muss. Dabei sei es wichtig, dass Informationsangebote bundesweit einheitlich und barrierearm gestaltet werden. Ob die Registrierung über Bürgerämter, digitale Plattformen oder andere Wege erfolgt, müsse sich an den Kriterien Transparenz, Rechtssicherheit und Bürgerfreundlichkeit messen lassen.
Fokus auf systemische Stärkung der Organspende
Die Diskussion um einzelne Zugangswege dürfe nicht vom grundsätzlichen Problem ablenken. Deutschland verzeichne seit Jahren vergleichsweise niedrige Organspendezahlen, weshalb die Organspende grundsätzlich strukturell gestärkt werden müsse. Dazu gehöre nicht nur eine organisatorische, sondern eine systemische Reform.
Dr. Spannhoff spricht sich daher für die Einführung der Widerspruchslösung aus, bei der jede Person automatisch als Organspender gilt, sofern sie nicht ausdrücklich widerspricht. Dieses Modell schaffe klare Rahmenbedingungen, entlaste Angehörige in belastenden Situationen und fördere die Solidarität im Gesundheitssystem.
„Die Widerspruchslösung wahrt die volle Selbstbestimmung. Jede Person kann jederzeit und ohne Begründung widersprechen“, sagte die Landespatientenbeauftragte.
Zudem müsse bei der Weiterentwicklung der Widerspruchslösung auch die Organisation des Organspenderegisters mitgedacht werden. Ein modernes System erfordere ein leistungsfähiges, gut zugängliches Register, das Willenserklärungen eindeutig dokumentiere und im Ernstfall schnell abrufbar sei.
Weitere Schritte zur nachhaltigen Reform der Organspende
Für eine erfolgreiche Stärkung der Organspende sei nicht entscheidend, ob ein einzelner Registrierungsweg entfalle, sondern wie ein ganzheitliches, bürgernahes und rechtssicheres System gestaltet werde. Das gesetzliche Modell und die Registrierungsinfrastruktur müssten zusammen gedacht werden, um sowohl individuelle Entscheidungen als auch gesellschaftliche Verantwortung zu unterstützen.
Die Landespatientenbeauftragte hebt hervor:
„Organspende ist Ausdruck individueller Entscheidung und gesellschaftlicher Verantwortung zugleich. Unser Ziel muss ein System sein, das beides stärkt – durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen und eine praktikable, vertrauenswürdige Dokumentation.“
Weitere Informationen über die Organspende und die gesetzlichen Regelungen bietet die Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Regionale Entwicklungen können Interessierte auf regionalupdate.de verfolgen.
regionalupdate.de berichtet regelmäßig über Gesundheitspolitik und gesellschaftliche Themen aus der Region.
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