Aufstallpflicht für Geflügel im südlichen Kreisgebiet aufgehoben

Anzeige

Coesfeld. Die Aufstallpflicht für Geflügel im südlichen Kreisgebiet des Kreises Coesfeld wird zum 28. Februar 2026 aufgehoben. Die Maßnahme betraf bislang die Städte und Gemeinden Lüdinghausen, Olfen, Nordkirchen sowie das südliche Stadtgebiet Dülmen und war aufgrund der Geflügelpest bei Wildvögeln angeordnet worden. Die Aufhebung der Aufstallpflicht Geflügel Kreis basiert auf aktuellen negativen Testergebnissen und einer veränderten Risikolage.

Aufstallpflicht endet jetzt: Hintergründe und Empfehlungen zur Aufstallpflicht Geflügel Kreis

Die Aufstallpflicht für Geflügel im südlichen Teil des Kreises Coesfeld wurde ursprünglich eingeführt, nachdem Ende Januar 2026 die Geflügelpest bei Wildvögeln in der Region nachgewiesen wurde. In den letzten Wochen hat sich die Lage allerdings entspannt. Die Zahl der an Geflügelpest verendeten Wildvögel ist deutlich zurückgegangen. Zudem fielen die letzten Laboruntersuchungen, die bis zum 25. Februar 2026 vorliegen, negativ aus.

Maßgebliche Faktoren für die Entscheidung
Neben den aktuellen Testergebnissen fließen auch meteorologische Bedingungen und das Zugverhalten der Vögel in die Bewertung mit ein. Die steigenden Temperaturen und die zunehmende Sonneneinstrahlung begünstigen die schnellere Inaktivierung des Virus. Zugvögel ziehen sich in ihre Winterquartiere zurück, wodurch das Infektionsrisiko in den betroffenen Gebieten sinkt. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufstallpflicht in der betroffenen Region aufgehoben.

Fortbestehendes Risiko und Schutzmaßnahmen

Obwohl die behördliche Aufstallpflicht endet, weist das Veterinäramt des Kreises Coesfeld ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin ein hohes Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände besteht. Diese Einschätzung beruht auf der aktuellen Bewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut, das bundesweit für Tierseuchen zuständig ist.

Geflügelhalter werden daher dringend gebeten, weiterhin wirksame Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verhinderung von Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, beispielsweise durch geeignete Netze oder Vergrämungsmaßnahmen,
  • Vermeidung der Nutzung von Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist,
  • Lagerung von Futter, Einstreu und Geräten so, dass Wildvögel keinen Zugang haben,
  • Fütterung ausschließlich an Stellen, die für Wildvögel nicht erreichbar sind.

Diese Maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben gemäß der Geflügelpest-Verordnung, die je nach Tierbestand auch zusätzliche Verpflichtungen vorsehen. Zudem besteht weiterhin eine gesetzliche Anzeigepflicht: Geflügelhalter müssen Verluste unverzüglich melden, wenn innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere oder mindestens zwei Prozent der Tiere bei größeren Beständen versterben.

Empfehlungen und Ausblick für Geflügelhalter

Das Veterinäramt empfiehlt, die kommenden Monate zu nutzen, um Stallungen und andere Aufstallmöglichkeiten zu optimieren oder neu zu errichten. Ziel ist eine tiergerechte Haltung, die auch bei einer eventuell erneuten Geflügelpest-Welle eine Aufstallpflicht möglich macht, ohne das Wohl der Tiere zu beeinträchtigen.

Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist derzeit rechtlich nicht zugelassen und wird vom Friedrich-Löffler-Institut als ergänzende Maßnahme betrachtet, die Biosicherheitsmaßnahmen nicht ersetzen kann.

„Eine Impfung könne allenfalls eine ergänzende Maßnahme darstellen“, erklärte das Veterinäramt.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Kreises Coesfeld ist im Amtsblatt veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Coesfeld sind auf der offiziellen Website des Kreises abrufbar.

Für weiterführende Details zur Geflügelpest empfiehlt sich zudem die Informationsseite des Friedrich-Löffler-Instituts https://www.fli.de/de/.

Mehr zu regionalen Entwicklungen und lokalen Regelungen finden Sie auf regionalupdate.de.

Weitere Schritte bei der Aufstallpflicht Geflügel Kreis

Trotz Aufhebung der Aufstallpflicht bleibt das Risiko einer Geflügelpest in der Region bestehen. Geflügelhalter müssen daher kontinuierlich aufmerksam bleiben und die empfohlenen Schutzmaßnahmen weiter umsetzen. Die Behörden planen, die Situation weiterhin eng zu beobachten und gegebenenfalls weitere Anordnungen zu treffen. Die kommende Geflügelhaltungssaison soll außerdem genutzt werden, um Stallungen zu verbessern und die Gesundheit der Tiere langfristig zu sichern. Termine für mögliche Informationsveranstaltungen und Beratungen des Veterinäramts werden zeitnah veröffentlicht.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel