Münster. Die Grundsteuerrate in Münster für 2026 wird frühestens im Mai fällig. Die Stadtverwaltung versendet die Bescheide voraussichtlich im April, woraufhin Zahlungen erst geleistet werden sollen.
Grundsteuerzahlung verschoben
Verschiebung der Fälligkeitstermine
Die Stadt Münster informiert, dass die erste Rate der Grundsteuer für das Jahr 2026 erst im Mai zu zahlen ist. Die entsprechenden Grundbesitzabgabenbescheide werden im April an die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer verschickt. Bis zur Zustellung dieser Bescheide bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, keine Zahlungen vorzunehmen, auch keine freiwilligen.
Die Stadt weist darauf hin, dass vorzeitige Zahlungen zurückerstattet werden müssen, was zusätzlichen Aufwand verursacht. Die Fälligkeitstermine für weitere Grundbesitzabgaben wie Abwasser- und Abfallgebühren werden ebenfalls später als üblich sein.
Gründe für die Verzögerung
Die Verzögerung beruht auf internen Prüfungen der Hebesätze für die Grundsteuer. Ziel ist es, die Aufkommensneutralität sicherzustellen und rechtssichere Regelungen für alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtgebiet zu gewährleisten.
Zur Klärung der Details bereitet die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 25. März vor. Nach dieser Entscheidung werden die Bescheide direkt verschickt.
„Zahlungen sind erst dann zu leisten, wenn die Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt wurden und hierin der neue Fälligkeitstermin für das erste Quartal 2026 festgelegt wurde“, schrieb die Stadt Münster in ihrer Mitteilung.
Weitere Schritte und Termine
Nach dem Ratsbeschluss am 25. März wird die Stadt Münster die Bescheide für Grundsteuer und Grundbesitzabgaben unmittelbar versenden. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten daher auf den offiziellen Bescheid warten, bevor sie Zahlungen tätigen.
Mehr Informationen zur Grundsteuer in Münster finden Sie auf regionalupdate.de. Offizielle Informationen zur Grundsteuer und den Zahlungsmodalitäten bietet das Bundesministerium der Finanzen.
- Grundsteuerrate für 2026 frühestens im Mai fällig
- Bescheide werden voraussichtlich im April versandt
- Keine Zahlungen vor Erhalt des Bescheids leisten
- Entscheidung über Hebesätze im Stadtrat am 25. März
So wird für alle Beteiligten eine transparente und rechtssichere Abwicklung der Grundsteuerzahlung in Münster gewährleistet.

