Urteil im Verfahren nach Feuer bei Abschleppunternehmen in Osnabrück

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Osnabrück. Im Verfahren um einen Brand bei einem Abschleppunternehmen hat das Landgericht Osnabrück am 25. Februar 2026 drei Angeklagte wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Verstrickungsbruchs verurteilt. Das Urteil zur Urteil Brandstiftung Osnabrück sieht Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und neun Jahren vor.

Urteil bestätigt Tat – Details zum Urteil Brandstiftung Osnabrück

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück stellte fest, dass sich die drei verurteilten Angeklagten in der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2020 unerlaubt auf das Gelände eines Abschleppunternehmens in Osnabrück begaben. Dort übergossen zwei der Männer mehrere Fahrzeuge mit Lackfarbe und setzten anschließend mehrere Wagen, darunter auch Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit einem versuchten Versicherungsbetrug beschlagnahmt worden waren, in Brand.

Tatablauf und Sachschaden

Der dritte Angeklagte sicherte währenddessen das Tatgeschehen ab. Das Feuer breitete sich auf weitere Fahrzeuge aus, doch ein Übergreifen auf ein nahegelegenes Wohnhaus konnte durch rechtzeitiges Entdecken und Löschen des Brandes verhindert werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 33.000 Euro.

Beweislage und rechtliche Grundlagen

Das Gericht stützte die Verurteilung auf verschiedene Indizien. Unter anderem wurden Spuren von Lackfarbe an einem der Angeklagten festgestellt. Auch Telefongespräche nach der Tat konnten Hinweise auf die Tatbeteiligung liefern. Ein Angeklagter war außerdem direkt in den versuchten Versicherungsbetrug eingebunden. Die Kammer bewertete die Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Strafgesetzbuch, der Freiheitsstrafen von einem bis zehn Jahren vorsieht. Das genaue Ausmaß der Schuld und die Vorstrafen wurden bei der Strafzumessung berücksichtigt.

„Die Tat zeigt eine hohe kriminelle Energie“, betonte das Gericht. Zugunsten der Angeklagten wurde berücksichtigt, dass die Tat bereits längere Zeit zurückliegt.

Weitere Schritte nach dem Urteil Brandstiftung Osnabrück

Die verhängten Einzelstrafen reichen von zwei Jahren auf Bewährung bis zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Zwei Angeklagte sind aufgrund zusätzlicher Verurteilungen mit längeren Gesamtfreiheitsstrafen belegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Weitere Informationen zum Strafverfahren sind auf der Website des Landgerichts Osnabrück verfügbar. Hintergrundinformationen zur Brandstiftung bietet auch das Bundesjustizministerium.

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