Reimann fordert strengere Regeln bei IGeL-Leistungen zum Frauentag

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Berlin. Viele individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Bereich Frauengesundheit sind nicht evidenzbasiert, einige sogar schädlich. Besonders kritisch wird der Ultraschall der Eierstöcke bewertet, der häufig als Vorsorgeuntersuchung angeboten wird, aber keinen nachgewiesenen Nutzen hat. IGeL Leistungen Frauengesundheit rücken damit verstärkt in den Fokus der Diskussion um eine sinnvolle medizinische Versorgung.

Mehr Schutz für Frauen: IGeL Leistungen Frauengesundheit im Fokus

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kritisiert die Verbreitung nicht evidenzbasierter IGeL-Leistungen im Bereich Frauengesundheit. Frauen nutzen Vorsorgeuntersuchungen häufig, doch nicht alle zusätzlichen Leistungen sind medizinisch sinnvoll oder notwendig. Besonders problematisch ist die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke, die als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) häufig angeboten wird, um Eierstockkrebs frühzeitig zu erkennen.

Ultraschall der Eierstöcke ohne nachgewiesenen Nutzen

Der Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs hat nachweislich keinen positiven Effekt auf die Sterblichkeit. Laut Untersuchungen des Medizinischen Dienstes führt die Untersuchung häufig zu falsch-positiven Befunden, die bei etwa drei von hundert untersuchten Frauen zur Entfernung gesunder Eierstöcke führen. Diese unnötigen Operationen bergen ein hohes Risiko für schwere Komplikationen mit einer Komplikationsrate zwischen 3,5 und 15 Prozent.

„Diese Untersuchung kann das Risiko, an Eierstockkrebs zu sterben, nicht senken“, sagte Dr. Carola Reimann.

Kritik und Forderungen der AOK

Trotz der negativen Bewertung empfehlen einige Fachgesellschaften den Ultraschall im Einzelfall weiterhin. Die AOK betont jedoch, dass die breite Anwendung dieser Leistung nicht wissenschaftlich begründet ist. Zudem führt das Angebot dieser kostenpflichtigen IGeL-Leistungen während der regulären Sprechzeiten zu Kapazitätsengpässen und verlängerten Wartezeiten für medizinisch notwendige Behandlungen. Die AOK fordert daher, dass IGeL-Leistungen nur noch in gesondert ausgewiesenen Sprechstunden angeboten werden dürfen.

  • Freie Termine für gesetzlich Versicherte sollen schneller verfügbar sein.
  • Patientinnen erhalten mehr Zeit zur Entscheidung für oder gegen eine IGeL-Leistung.
  • Vermeidung von Druck und Befürchtungen bei der regulären Behandlung.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Konsequenzen für die regionale Gesundheitsversorgung und Frauengesundheit

In der Region bedeutet die Kritik an den IGeL Leistungen Frauengesundheit eine nötige Anpassung der ambulanten Versorgung. Frauen sollten umfassend und transparent über die Nutzen und Risiken von Vorsorgeuntersuchungen informiert werden. Die regionale medizinische Versorgung ist gefordert, evidenzbasierte Maßnahmen zu fördern und evtl. gesundheitsschädliche IGeL-Leistungen zurückzudrängen. Für Patientinnen lohnt sich ein Blick auf anerkannte Präventionsangebote, die von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.

Die AOK schlägt zudem vor, IGeL-Leistungen stärker zu regulieren und den Informationsfluss zu verbessern. Nächste Schritte umfassen die Einführung gesonderter Sprechstunden für IGeL-Leistungen, um die Wartezeiten für GKV-Versicherte zu verkürzen und die Entscheidungsqualität bei Frauen zu erhöhen. Weiterführende Informationen und Beratung zum Thema Frauengesundheit und IGeL finden Interessierte auf regionalupdate.de sowie beim Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes.


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