Münster. Die Stadtverwaltung Münster schlägt vor, Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorübergehend mit einem einheitlichen Hebesatz zu besteuern. Der Rat entscheidet am 25. März über die Anpassung, die das Ziel hat, mehr Rechtssicherheit bei der Grundsteuer zu schaffen. Die einheitliche Grundsteuer Münster soll das Steueraufkommen stabil halten.
Einheitliche Grundsteuer jetzt
Der Vorschlag der Stadt Münster sieht vor, den Hebesatz für Wohngrundstücke von 410 auf 492 Prozent anzuheben und gleichzeitig den Satz für Nichtwohngrundstücke von 620 auf 492 Prozent zu senken. Außerdem soll der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Flächen von 255 auf 393 Prozent ansteigen. Diese Änderungen ergeben eine aufkommensneutrale Umstellung, mit der die Stadt ihre jährlichen Einnahmen von etwa 66 Millionen Euro aus der Grundsteuer sichern will.
Ausgangslage und Gründe für die Änderung
Seit Dezember 2024 unterscheidet Münster bei der Grundsteuer B zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken, um Wohnnebenkosten zu senken. Allerdings sind derzeit mehrere Klagen wegen dieser differenzierten Hebesätze vor verschiedenen Verwaltungsgerichten anhängig. Eine endgültige rechtliche Entscheidung auf Bundes- oder Oberverwaltungsgerichtsebene steht noch aus.
„Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung benötigen wir eine Überbrückung, um das Risiko von Ertragsausfällen zu vermeiden“, sagte Stadtdirektorin Christine Zeller.
„Sobald es rechtssicher möglich ist, das in Münster verfolgte Ziel, Wohnen zu begünstigen, wieder aufzugreifen, wird die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.“
Auswirkungen auf Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer
Die vorgeschlagenen Hebesätze sind so kalkuliert, dass das Gesamtsteueraufkommen der Stadt konstant bleibt. Dennoch kann sich die Grundsteuerbelastung für einzelne Grundstücke je nach Neubewertung durch das Finanzamt verändern. Die Stadt weist darauf hin, dass die Grundsteuerbescheide voraussichtlich im April verschickt werden und die Zahlung für 2026 erst am 15. Mai fällig wird. Vorherige freiwillige Zahlungen sollen vermieden werden, um Rückerstattungen zu vermeiden.
Weitere Schritte zur Umsetzung der einheitlichen Grundsteuer Münster
Nach Entscheidung im Rat am 25. März versendet die Stadt ab April die neuen Grundsteuerbescheide an die rund 100.000 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Die erste und zweite Rate für das Jahr 2026 sind dann gemeinsam zum 15. Mai zu entrichten. Die Stadtverwaltung plant, nach einer abschließenden juristischen Klärung den ursprünglichen Ansatz zur Unterstützung des Wohnens gegebenenfalls wieder umzusetzen.
Weitere Informationen zur Grundsteuer in Münster finden Interessierte auf der offiziellen Stadt Münster Webseite. Ausführliche rechtliche Informationen bietet das Bundesministerium der Finanzen.
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