Niedersachsen zieht Revision zur Düngeverordnung zurück

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Hannover. Niedersachsen hat die Revision beim Bundesverwaltungsgericht im Verfahren zu den „Roten Gebieten“ zurückgenommen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betont, dass die Bundes-Düngeverordnung weiterhin gilt und die Revision aufgrund formaler Mängel erfolgte. Die Entscheidung unterstreicht die Forderung nach einer schnellen Nachbesserung auf Bundesebene im Sinne der Umwelt und Rechtssicherheit.

Jetzt handeln für Umwelt: Niedersachsen Rote Gebiete

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 die bayerische Landesdüngeverordnung für unwirksam erklärt und dabei festgestellt, dass die Bundesvorschriften zur Ausweisung der roten Gebiete formal unzureichend sind. Dies betrifft auch die niedersächsische Regelung, weshalb Niedersachsen seine Revision zurückgezogen hat. Trotz der formalen Beanstandungen erkennte das Gericht die Rechtmäßigkeit der materiellen Auflagen zum Gewässerschutz an. Die Auflagen wie reduzierte Düngemengen in roten Gebieten sind demnach verhältnismäßig und notwendig zum Schutz der Umwelt.

Aktuelle Situation in Niedersachsen

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Aufhebung der landeseigenen Düngeverordnung vorbereitet, nachdem der Vollzug bereits Ende Januar 2026 ausgesetzt wurde. Für Landwirtinnen und Landwirte ändert sich damit nichts, da bundesweit ähnliche Maßnahmen aufgehoben oder ausgesetzt wurden. Die übrigen Vorgaben der Bundes-Düngeverordnung, etwa die N-Obergrenze von 170 Kilogramm pro Hektar und das Düngungsverbot bei ungünstigen Boden- und Wetterbedingungen, bleiben uneingeschränkt gültig und werden vollzogen.

Forderung nach bundesweiter Klärung und Umsetzung

Die niedersächsischen Ministerinnen Staudte und Meyer fordern den Bund auf, unverzüglich eine verfassungskonforme Grundlage für die Düngeverordnung zu schaffen. Ein Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Vorgaben im Düngerecht soll bis Mitte 2026 vorliegen, damit ab der nächsten Düngesaison 2027 klare Regelungen gelten. Gleichzeitig wird eine rechtssichere Übergangslösung gefordert, um die Landwirte im laufenden Jahr zu unterstützen und keinen Stillstand bei den Umweltschutzmaßnahmen zu riskieren.

„Der Bund muss zügig für Rechtsklarheit sorgen, damit die Gewässer geschützt bleiben und die Landwirtinnen und Landwirte spätestens bis zum Sommer 2026 Rechtsklarheit haben“, erklärten die Ministerinnen Staudte und Meyer.

Ausblick und Empfehlungen

Trotz der formalen Aufhebung der speziellen Auflagen für rote Gebiete ruft das Ministerium die Betriebe zur freiwilligen reduzierten Düngung in belasteten Regionen auf. Die Einhaltung der Ziele der Nitratrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie bleibt weiterhin verpflichtend, da ansonsten erneute Vertragsverletzungsverfahren durch die EU drohen können. Weitere Informationen zu den Grundlagen der Düngeverordnung bietet die Düngebehörde Niedersachsen.

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Gesetzliche Grundlagen und nächste Schritte für die „Niedersachsen Rote Gebiete“

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitet nun die gesetzliche Anpassung der Landesdüngeverordnung vor. Die Aufhebung dieser Verordnung folgt auf die zurückgenommene Revision und die bundesverwaltungsgerichtlichen Urteile. Bis zur Neuregelung gilt weiterhin die Bundes-Düngeverordnung in ihrem verbliebenen Umfang.

Die weitere Vorgehensweise sieht vor:

  • Vorlage eines bundesweit einheitlichen und rechtssicheren Düngerechts bis Sommer 2026
  • Erarbeitung eines Übergangsmechanismus, um die Düngesaison 2026 nicht zu gefährden
  • Fortsetzung freiwilliger Maßnahmen seitens der Landwirtschaft zur Verbesserung der Wasserqualität

Diese Entwicklungen sind für alle Akteure im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich von hoher Bedeutung. Das Ministerium macht deutlich, dass der Gewässerschutz Vorrang hat und alle Beteiligten in Niedersachsen zur aktiven Mitwirkung aufgerufen sind.

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