Gericht erlässt Verbot gegen Stern wegen ungerechtfertigter Berichterstattung

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Berlin. Das Landgericht Hamburg hat ein gerichtliches Verbot Stern gegen die RTL interactive GmbH ausgesprochen. Die Entscheidung untersagt dem Medium die Berichterstattung über angebliche Vorwürfe gegen den ehemaligen Fußballspieler Stefan Kuntz aufgrund fehlender ausreichender Beweistatsachen.

Gericht verbietet Stern

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 108/26) untersagte der RTL interactive GmbH, die für stern+ Inhalte auf www.stern.de verantwortlich ist, eine Berichterstattung über vermutete Verfehlungen von Stefan Kuntz. Diese Entscheidung folgte einem früheren Verbot gegen die BILD-Zeitung bezüglich einer ähnlichen Meldung.

Hintergrund der Berichterstattung

Der Stern hatte mehrere Wochen nach der BILD-Zeitung online über konkrete Vorwürfe gegen Kuntz berichtet. Die Berichte basierten auf Angaben einer anonymen Rechtsanwältin, die behauptete, Mandantinnen hätten ihr von den Vorfällen erzählt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Aussagen nur Zeugnis vom Hörensagen waren und nicht die erforderlichen Beweistatsachen darstellten.

Gerichtliche Begründung

Das Gericht bewertete insbesondere, dass die Mindeststandards für eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht erfüllt wurden. Insbesondere fehle ein tragfähiges Fundament an Tatsachen. Zudem hatte die Redaktion nach Ansicht des Gerichts ihren Mandanten vor der Berichterstattung nicht ausreichend zur Stellungnahme aufgefordert. Die fehlende Einhaltung dieser grundlegenden journalistischen Sorgfaltspflicht wurde als rechtswidrig eingestuft.

„Das Gericht betont, dass auch die von Seiten des Mediums eingereichte eidesstattliche Versicherung der im Artikel nicht namentlich benannten Rechtsanwältin keinen ausreichenden Beleg darstellt“, heißt es in der Mitteilung der Rechtsanwälte von Stefan Kuntz.

  • Unzureichende Beweislage für Berichterstattung
  • Fehlende Anhörung des Betroffenen vor Veröffentlichung
  • Verletzung der rechtlichen Mindeststandards bei Verdachtsberichterstattung

Das Landgericht unterstreicht damit die Bedeutung journalistischer Sorgfaltspflichten bei sensiblen Berichten.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung des gerichtlichen Verbots für die Medienlandschaft in Hamburg

Das Urteil des Landgerichts Hamburg hat direkte Auswirkungen auf die Pressefreiheit und die journalistische Praxis in der Metropolregion. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass Berichte, die keine ausreichende Beweislage haben, gerichtlich untersagt werden können – insbesondere wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind.

Für Medienanbieter in der Region ist diese Entscheidung eine klare Erinnerung daran, die rechtlichen Vorgaben für Verdachtsberichterstattungen strikt einzuhalten. Das Gericht signalisiert, dass unzureichende Vorabklärungen und die mangelnde Gewährleistung von Ausgewogenheit zu Unterlassungsansprüchen führen können.

Weitere Informationen zum Thema Medienrecht und Pressefreiheit finden Interessierte unter regionalupdate.de sowie bei der Pressekammer Hamburg.


Artikel basiert auf einer Pressemitteilung von Schertz Bergmann Rechtsanwälte

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