DIHK zur neuen EU-Gesellschaftsform 28. Regime

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Berlin. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für eine neue europäische Gesellschaftsform, EU Inc. Diese soll eine europaweit einheitliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellen und sich innerhalb von 48 Stunden vollständig digital gründen lassen. Die europaeische gesellschaftsform vereinfachung steht dabei im Fokus, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Vorteile zu bieten.

Neue EU-Gesellschaftsform: Ziel der europaeische gesellschaftsform vereinfachung

Die geplante neue Gesellschaftsform EU Inc. verfolgt das Ziel, die Gründung und den Betrieb von Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Im Gegensatz zu früheren gescheiterten Ansätzen wie der Europäischen Privatgesellschaft soll dieses Modell freiwillig sein und allen Unternehmen offenstehen, um möglichst breit zugänglich zu bleiben.

Vorteile der EU Inc. für Unternehmen

Die im Vorschlag enthaltene Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung innerhalb von 48 Stunden digital zu gründen, verspricht konkrete Erleichterungen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen könnten davon profitieren, da bürokratische Hürden abgebaut werden und somit der Zugang zum europäischen Binnenmarkt erleichtert wird.

„Eine europaweit einheitliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich innerhalb von 48 Stunden unkompliziert und vollständig digital gründen lässt, verspricht spürbare Vereinfachungen und dürfte allgemein Gründungen Rückenwind geben“, sagte Stephan Wernicke, Chefjustitiar des DIHK.

Zudem soll die neue Rechtsform im fairen Wettbewerb mit bestehenden nationalen Gesellschaftsformen bestehen und nur grundlegende Regelungen zum Schutz des Geschäfts- und Rechtsverkehrs enthalten.

Herausforderungen und Weg zum Gesetz

Der Europäische Rat plant, das 28. Regime, die EU Inc., noch bis Ende des Jahres zu verabschieden. Dabei warnt der DIHK vor der Einfügung spezieller Regelungen aus Arbeitsrecht, Insolvenzrecht oder Finanzierungsrecht, die das Projekt mit zusätzlichen Hürden belasten könnten. Stattdessen soll die Vereinfachung im Mittelpunkt stehen, um Wachstum und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu fördern.

Der Vorschlag sei ein Signal, dass die EU Reformbedarf im Binnenmarkt erkannt hat. Für eine erfolgreiche Umsetzung müsse die Gesellschaftsform praxistauglich sein und dem Ziel gerecht werden, Unternehmensgründungen innerhalb Europas deutlich zu vereinfachen.

Nächste Schritte für die europaeische gesellschaftsform vereinfachung

Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird zeigen, inwieweit die EU Inc. als standardisierte europäische Gesellschaftsform eingeführt wird. Die gemeinsame Zustimmung des Europäischen Rates gilt als wichtiges Zeichen für Reformwillen im Binnenmarkt.

Der DIHK wird den Prozess begleiten und sich für eine möglichst unkomplizierte und praxisnahe Ausgestaltung einsetzen. Für Unternehmer bedeutet das eine potenzielle Erleichterung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten und neuen Gründungen.

Weitere Informationen zur europäischen Gesellschaftsform bietet die Webseite des DIHK unter www.dihk.de. Hintergrundwissen zum europäischen Binnenmarkt und zur Unternehmensgründung ist auch bei der Europäischen Kommission erhältlich, etwa auf ec.europa.eu.


Weiterführende Lesetipps zum Thema Unternehmensgründungen und Recht finden Sie zudem auf regionalupdate.de unter Rechtsformen von Unternehmen.

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