DIHK warnt vor Fehlsteuerungen im Kartellrecht

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Berlin. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt vor geplanten Gesetzesänderungen im Kartellrecht. Die Bundesregierung möchte im Zuge der Energiepreiskrise die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitern, um intensiver gegen Marktstörungen vorzugehen. Der DIHK kritisiert diese Maßnahmen und fordert, Fehlsteuerungen im Kartellrecht vermeiden.

Kartellrecht neu geregelt: Auswirkungen der geplanten Änderungen und Kritik des DIHK

Das geplante Gesetz sieht vor, dass das Bundeskartellamt nach einer Sektoruntersuchung eigenständig Abhilfemaßnahmen durch Verwaltungsakte anordnen kann – unabhängig davon, ob Unternehmen tatsächlich eine Marktstörung verursacht haben. Dies soll erstmals auch in digitalen Märkten gelten, wo Sanktionen bis zum Zwangsverkauf reichen können. Die Regulierung greift somit tiefer in wirtschaftliche Abläufe ein als bisher.

Kritik an der Ausweitung behördlicher Eingriffe

DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke betont, dass diese Änderungen eine bisher unbekannte Mechanik in der freien Marktwirtschaft schaffen: „Das Marktdesign wird durch Behörden bestimmt, nicht mehr allein durch die Marktteilnehmer.“ Er sieht darin ein Misstrauenssignal gegenüber der Wirtschaft und eine unverhältnismäßige Ausweitung staatlicher Kontrolle, die ohne vertiefte parlamentarische Debatte durchgesetzt werden soll.

„Erst ein Fehlverhalten von Unternehmen erlaubt Sanktionen. Rechtmäßiges Verhalten darf nicht sanktioniert werden“, sagte Wernicke.

Hintergrund der Gesetzesänderung und bisherige Diskussionen

Die Kernelemente der aktuellen Novelle waren bereits in der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2023 kontrovers diskutiert und vom Parlament abgelehnt worden. Nun soll ohne erneute umfassende Debatte eine Verschärfung eingeführt werden, die das Bundeskartellamt mit starken Eingriffsrechten ausstattet. Kritiker warnen, dass dies zu Unsicherheit und Belastungen für Unternehmen führen könnte.

  • Sanktionen ohne Nachweis eines Unternehmensfehlers möglich
  • Abhilfemaßnahmen per Verwaltungsakt
  • Zwangsverkäufe in digitalen Märkten vorgesehen

Weitere Informationen und Ausblick auf die Entwicklung der Kartellrechtsregelungen

Der DIHK fordert eine klare Abgrenzung zwischen notwendiger Aufsicht und einer unverhältnismäßigen Ausweitung der behördlichen Einflussnahme. Um fehlsteuerungen im Kartellrecht vermeiden zu können, seien transparente Verfahren und eine sorgfältige parlamentarische Debatte erforderlich. Weitere Anhörungen und Stellungnahmen könnten zeitnah folgen.

Die aktuellen Entwicklungen im Kartellrecht sind auch für viele Mittelständler und Großunternehmen in Deutschland relevant. Nähere Details und Hintergrundinformationen zum Kartellrecht finden Interessierte beim DIHK www.dihk.de sowie im Gesetzestext des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Detaillierte Informationen zum Thema Wettbewerbsrecht und Staatliche Eingriffe in Märkte bietet die Seite des Bundeskartellamts unter bundeskartellamt.de.

Weitere Berichte und Analysen zu wirtschaftlichen Regelungen und Rechtsthemen finden Sie auf regionalupdate.de.

Ausblick auf die weitere Gesetzesentwicklung

Die Bundesregierung plant, die Gesetzesänderungen zeitnah umzusetzen, trotz kritischer Stimmen aus der Wirtschaft. Es wird erwartet, dass die Diskussionen im Bundestag und Bundesrat fortgesetzt werden. Unternehmen sollten die Entwicklungen eng begleiten, um ihre betriebliche Strategie entsprechend anzupassen und rechtssicher zu agieren.

Die weitere Debatte wird zeigen, ob die geforderten Anpassungen zum Schutz der Marktwirtschaft und zur Vermeidung von fehlsteuerungen im Kartellrecht berücksichtigt werden. Geplante Termine für öffentliche Anhörungen und Abstimmungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

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