Berlin. Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland sind die Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt worden. Trotzdem fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr Einsatz für barrierefreiheit menschen behinderung – vor allem bei der anstehenden Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Jetzt Barrierefreiheit verbessern
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt eine wichtige Grundlage für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dar. Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte besteht jedoch weiterhin großer Handlungsbedarf, um Barrierefreiheit und Inklusion in Deutschland umfassend umzusetzen. Besonders im Gesundheitswesen, beim Zugang zu Wohnraum sowie bei Kultur- und Freizeitangeboten gibt es noch viele Hindernisse.
Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), deren Abschluss für Sommer 2026 geplant ist, bietet dafür eine entscheidende Gelegenheit. Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung erkennt erstmals an, dass auch private Unternehmen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden sollen. Allerdings wird diese Verpflichtung nur sehr eingeschränkt umgesetzt: Maßnahmen der Barrierefreiheit sind nur auf Anfrage und im Einzelfall vorgesehen, während der Gesetzesentwurf viele Anforderungen der UN-Konvention nicht vollständig berücksichtigt.
Kritik am Gesetzentwurf
Die private Wirtschaft muss laut Entwurf des BGG nur sehr begrenzt Barrieren abbauen. Selbst kleine Anpassungen bei Produkten und Dienstleistungen gelten oft als unzumutbar, unabhängig von der Situation des Unternehmens. Zudem bleiben die Rechtsschutzmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen minimal, wodurch effektive Durchsetzung erschwert wird.
„Der Gesetzentwurf bleibt hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention weit zurück. Sollte er so beschlossen werden, bringt das neue Gesetz in der Praxis kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, sagte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
Forderungen des Instituts
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundestagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Eine schrittweise Verpflichtung der Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit müsse dringend umgesetzt werden. Beispiele aus anderen Ländern wie den USA zeigten, dass verbindliche gesetzliche Regelungen im privaten Sektor ein wichtiger Hebel für nachhaltige Barrierefreiheit seien.
- Barrierefreiheit im privaten Wirtschaftsbereich gesetzlich verankern.
- Verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene schaffen.
- Barrierefreiheit in Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Freizeitangeboten stärken.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes und regionale Auswirkungen
Auch in der Region wird die Verbesserung der barrierefreiheit menschen behinderung von vielen Menschen erwartet. Barrierefreiheit betrifft nicht nur große Städte, sondern auch kleinere Kommunen, in denen der Zugang zu medizinischen Angeboten, Wohnraum und kulturellen Einrichtungen verbessert werden muss. Die Reform des BGG könnte dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor Ort zu erhöhen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret mehr selbstbestimmte Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität. Unternehmen und Dienstleister sind künftig stärker angehalten, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Bundestagsentscheidung im Sommer 2026 wird somit von Bedeutung für die praktische Umsetzung vor Ort sein.
Weitere Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf der Themenseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Mehr zum aktuellen Stand der Gesetzesreform steht auch auf regionalupdate.de.
Weiterführende Informationen rund um Rechte und Schutz für Menschen mit Behinderungen bietet die Webseite der UN-Behindertenrechtskonvention bei den Vereinten Nationen.

