Felssicherung auf L 515 in Wildemann am 26. und 27. März 2026

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Wildemann. Die Felssicherung Wildemann 2026 führt am 26. und 27. März zu einer Vollsperrung der Ortsdurchfahrt in Wildemann, Clausthal-Zellerfeld. Das vorhandene Steinschlagschutznetz wird erweitert, um den Straßenverkehr vor herabfallenden Steinen zu schützen.

Felssicherung in Wildemann

Die Landesstraße 515 im Landkreis Goslar wird wegen Felssicherungsarbeiten zeitweise komplett gesperrt. Während der beiden Sperrtage werden Maßnahmen umgesetzt, die die Sicherheit auf der Straße durch den Ausbau des Steinschlagschutzes verbessern sollen.

Umleitung für den Durchgangsverkehr

Der Verkehr wird während der Sperrung umgeleitet. Die ausgeschilderte Route führt von Langelsheim über die Landesstraße 516 bei Lautenthal (Sternplatz) nach Seesen und von dort weiter über die Bundesstraße 242 Richtung Clausthal-Zellerfeld. Die Umleitungsführung für die Gegenrichtung ist entsprechend umgekehrt.

„Das Steinschlagschutznetz wird erweitert, um mögliche Gefährdungen des Straßenverkehrs durch herabfallende Steine zu verhindern“, teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit.

Bedeutung der Felssicherung

Felssicherungsmaßnahmen wie diese dienen dazu, das Unfallrisiko durch natürliche Gefahren wie Steinschlag zu minimieren. Insbesondere in bergigen Regionen wie Wildemann sind solche Schutzmaßnahmen notwendig, um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu Verkehrsmaßnahmen im Landkreis Goslar bietet die offizielle Webseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Für Anwohner und Verkehrsteilnehmer sind Änderungen zu beachten, da die Ortsdurchfahrt an zwei Tagen nicht befahrbar sein wird. Aktuelle Verkehrsinformationen finden Sie außerdem auf regionalupdate.de.

Weitere Planung und Termine

Die Vollsperrung der Landesstraße 515 in Wildemann ist auf den 26. und 27. März 2026 terminiert. Nach Abschluss der Arbeiten steht die Straße wieder uneingeschränkt für den Verkehr zur Verfügung. Die Verkehrsbehörde empfiehlt die Beachtung der ausgeschilderten Umleitungen in diesem Zeitraum.

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