BDEW fordert Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie ohne Sonderwege

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Bonn. Der Bundesrat diskutiert die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) und eine Empfehlung zur Anwendung des „Stop-the-clock-Verfahrens“. Im Fokus steht dabei die Kommunalabwasserrichtlinie Herstellerverantwortung Erweiterung, die das Verursacherprinzip bei der Abwasserreinigung stärkt.

Klare Umweltprinzipien jetzt: Kommunalabwasserrichtlinie Herstellerverantwortung Erweiterung

Umsetzung des Verursacherprinzips in der Abwasserreinigung

Die Kommunalabwasserrichtlinie sieht erstmals vor, dass Hersteller direkt an den Kosten der erweiterten Abwasserreinigung beteiligt werden. Diese sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung soll verhindern, dass die Belastung der Gewässer weiterhin intransparent bleibt. Markant ist die Beteiligung der Hersteller an den Kosten der vierten Reinigungsstufe, die Schadstoffe besonders wirkungsvoll entfernt.

„Ein zentraler Fortschritt ist die Erweiterte Herstellerverantwortung, die das Verursacherprinzip konsequent anwendet und erstmals Hersteller an den Kosten der vierten Reinigungsstufe beteiligt“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

Verfahrensdetails und Umsetzungsspielräume

Die Richtlinie ermöglicht eine gestufte Einführung bis 2045, die kosteneffizient, bürokratiearm und praxistauglich ausgestaltet werden soll. Dadurch wird Planungssicherheit für Kommunen und Unternehmen geschaffen. Ein risikobasierter Ansatz hilft, Maßnahmen bedarfsgerecht zu priorisieren.

Bedeutung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz

Die Novelle ist ein Meilenstein zum Schutz von Gewässern und der öffentlichen Gesundheit in Europa. Indem Umweltkosten konsequent auf die Verursacher verteilt werden, schafft sie klare Anreize für weniger Schadstoffeinträge. Der BDEW fordert nun eine zügige Umsetzung der Vorgaben ohne nationale Sonderwege.

Nächste Schritte zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie

Die Beratungen im Bundesrat sind Teil eines Prozesses zur Überführung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. Anschließend sollen konkrete Regelungen und Umsetzungshilfen erarbeitet werden. Ziel ist es, die neue Herstellerverantwortung effektiv anzuwenden und die Belastung der Gewässer nachhaltig zu reduzieren.

Weitere Informationen zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie und deren Bedeutung finden sich auf der Website des BDEW sowie auf der Webseite der Europäischen Kommission zum Gewässerschutz.

Der vollständige Beitrag zum Thema ist Teil unserer Berichterstattung auf regionalupdate.de. Dort informieren wir fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Wassersektor.

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