DGB begrüßt Ergänzungen zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz

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Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Ergänzungen zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz begrüßt, die insbesondere die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen betreffen. Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, betonte die Bedeutung dieser Regelungen für eine bessere Versorgung und den Schutz des Pflegepersonals.

Pflegepersonal stärken jetzt: Bedeutung der Krankenhausreform Pflegepersonaluntergrenzen

Das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz sieht vor, dass Pflegepersonaluntergrenzen nicht unterschritten werden dürfen. Diese Mindeststandards für die Teamgrößen sind ein zentrales Qualitätskriterium, auch bei der Zuweisung von Versorgungsaufträgen. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass in Krankenhäusern ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind, um eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Schutz des Pflegepersonals durch Mindeststandards

Pflegepersonaluntergrenzen sind notwendig, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Ohne ausreichendes Personal steigt die Belastung, wodurch häufig Fehlzeiten und hohe Krankenstände entstehen. Das führt zu einer Überlastung der verbleibenden Mitarbeitenden, die dann dauerhaft am Limit arbeiten müssen. Die neue Regelung zielt darauf ab, diese Teufelskreis zu durchbrechen.

Ziel der Krankenhausreform

Seit Beginn der Krankenhausreform steht eine bessere Behandlung im Mittelpunkt. Die Ergänzungen im Anpassungsgesetz sollen diese Zielsetzung sichern – zum Wohl der Patientinnen und Patienten sowie des Fachpersonals. Der DGB und die Gewerkschaft Verdi sehen darin eine notwendige und sinnvolle Weiterentwicklung der Reform.

„Die Krankenhausreform stand von Anfang unter dem Ziel besserer Behandlung. Dieses Versprechen muss eingehalten werden, zum Wohl der Patient*innen und zum Wohl des Fachpersonals“, sagte Anja Piel.

Weitere Informationen zur Krankenhausreform und zur Bedeutung von Pflegepersonaluntergrenzen finden Sie auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ausblick auf die Umsetzung der Krankenhausreform Pflegepersonaluntergrenzen

Die Ergänzungen zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz werden am kommenden Freitag im Bundesrat behandelt. Nach dessen Zustimmung sollen die neuen Regelungen verbindlich umgesetzt werden. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich zu verbessern und die medizinische Versorgung langfristig sicherzustellen.

Für weiterführende Informationen zur Reform und anderen regionalen Gesundheitsthemen besuchen Sie auch unseren Beitrag zu Gesundheitspolitik in Deutschland.

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