Hannover. Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Die Regelung soll verhindern, dass freilaufende Hunde Jungtiere aufscheuchen oder Nester zerstören, und ist Teil der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der heimischen Tierwelt.
Schutz für Wildtiere: Bedeutung und gesetzliche Vorgaben der Leinenpflicht Wildtiere Niedersachsen
In Niedersachsen beginnt mit dem Frühling für viele Wildtiere eine besonders sensible Phase: die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In dieser Zeit sind Tiere wie Rehkitze, Feldhasen und verschiedene Vogelarten besonders anfällig für Störungen durch Menschen und freilaufende Hunde. Um den Tieren den notwendigen Schutz zu bieten, gilt vom 1. April bis zum 15. Juli eine verpflichtende Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
Geltungsbereich der Leinenpflicht
Die Anleinpflicht gilt vor allem auf Flächen außerhalb bebauter Gebiete, etwa auf Wiesen, Feldern, in Wäldern und an Gewässern. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betont, dass die Leine so gewählt sein muss, dass ein Streunen oder Stöbern der Hunde ausgeschlossen ist. Wildtiere, insbesondere Jungtiere, könnten sonst gefährdet werden. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung sind die örtlichen Kommunen, die auch Bußgelder bei Verstößen verhängen können.
„Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit müssen Hunde an die Leine, um Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen. Diese Zeit ist für viele Wildtiere eine besonders sensible Phase. Jetzt ist Rücksicht Pflicht“, sagte Frauke Patzke, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ausnahmen und ergänzende Hinweise
Ausnahmen von der Leinenpflicht bestehen für bestimmte Diensthunde wie Blindenführerhunde sowie Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde, die sich im Einsatz oder in der Ausbildung befinden. Das Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert die Anleinpflicht rechtlich. Kommunen können darüber hinausgehende Regelungen erlassen, daher wird Hundehaltern empfohlen, sich vor Ort genau zu informieren.
Das Ministerium bittet zudem Gartenbesitzer, Spaziergänger und Katzenhalter um besondere Rücksichtnahme. Beispielsweise können flexible Halsbänder mit Glöckchen bei Freigängerkatzen helfen, Wildvögel zu schützen. Spaziergänger sollten möglichst auf den Wegen bleiben und Abstand zu Nestern und Jungtieren halten.
Weitere Informationen und Hinweise für Hundehalter finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Für weitere Details zum Tierschutz und gesetzlichen Bestimmungen ist auch die Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz eine seriöse Informationsquelle.
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Abschluss: Weitere Schritte zum Schutz der Wildtiere
Die Leinenpflicht in Niedersachsen ist eine jährlich wiederkehrende Maßnahme, um Wildtiere während ihrer empfindlichen Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen. Hundehalter und Erholungssuchende sollten sich rechtzeitig über lokale Regelungen informieren, da Kommunen diese ausweiten können. Die Verpflichtung endet offiziell am 15. Juli. Bis dahin ist besonders vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten in der freien Natur notwendig, um den Bestand heimischer Wildtiere langfristig zu sichern.

