Nordhorn. Im Rahmen der Dorfentwicklung Kleinstvorhaben Nordhorn können Vereine, Kirchengemeinden, Institutionen und Privatpersonen in der Dorfregion Nordhorn – Neuenhaus – Lage bis zum 1. Mai 2026 Fördermittel beantragen. Pro Projekt sind Zuschüsse von bis zu 2.500 Euro möglich.
Jetzt Kleinstvorhaben fördern
Die Dorfentwicklung Kleinstvorhaben Nordhorn eröffnet Chancen zur finanziellen Unterstützung kleiner Projekte, die dem Gemeinwohl in den Ortsteilen Grasdorf, Veldhausen, Hilten, Lage, Bookholt, Bimolten, Hohenkörben und Frenswegen dienen. Die Fördermittel sind Teil des landesweiten Dorfentwicklungsprogramms Niedersachsens, in dem die Region seit einigen Jahren eingebunden ist.
Fördergebiet und Förderberechtigte
Anträge auf Förderung können von unterschiedlichen Akteuren gestellt werden:
- Vereine
- Kirchengemeinden
- Institutionen
- Privatpersonen
Die Projekte müssen einen direkten Nutzen für die Dorfgemeinschaft haben und beispielsweise Treffpunkte oder Plätze aufwerten oder neue festmontierte Ausstattungen für Gemeinschaftsgruppen bereitstellen.
Gemeinwohl und Miteinander im Fokus
Ziel der Förderung ist es, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und das gemeinschaftliche Miteinander zu fördern. Die unterstützten Maßnahmen sollen zur Vernetzung der Bevölkerung beitragen und die Lebensqualität in den Dörfern verbessern.
„Mit diesem Programm wollen wir den sozialen Zusammenhalt stärken und individuelle Ideen für das Gemeinwohl unterstützen“, sagte ein Vertreter des Arbeitskreises Dorfentwicklung.
Antragstellung und Beratung
Für die Antragstellung ist bis zum 1. Mai 2026 eine Einreichung per E-Mail beim Planungsbüro „regionalplan & uvp“ erforderlich. Dort erhalten Interessierte zudem kostenfreie Beratung zur Förderfähigkeit ihrer Projekte und einen Blanko-Steckbrief zur Antragstellung. Das Planungsbüro ist telefonisch unter 05902 503702-28 und per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Nach der Prüfung und Auswahl der eingereichten Kleinstvorhaben entscheidet der Arbeitskreis Dorfentwicklung über die Förderzusage. Anschließend erfolgt die Bewilligung durch das Amt für regionale Landesentwicklung.
Weitere Informationen zum Thema Dorfentwicklung bietet die Webseite von regionupdate.de. Verlässliche Details zum Förderprogramm finden sich auf der offiziellen Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Nächste Schritte in der Dorfentwicklung Nordhorn
Die Bewerbungsphase für Kleinstvorhaben läuft bis zum 1. Mai 2026. Anschließend erfolgt die Auswahl durch den Arbeitskreis Dorfentwicklung der Region Nordhorn – Neuenhaus – Lage. Die Kommunen werden den Förderantrag an das zuständige Amt weiterleiten. Durch die Förderprogramme sollen nachhaltige Verbesserungen im gemeinschaftlichen Leben der Dorfregion erzielt werden. Interessierte sollten zeitnah Kontakt zum Planungsbüro aufnehmen, um die Förderchancen optimal zu nutzen.

