Bundesrat stärkt Ferienbetreuung in Niedersachsen

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Niedersachsen. Der Bundesrat hat am 27. März 2026 ein neues Gesetz beschlossen, das die Ferienbetreuung während der Schulferien im Ganztag stärkt. Mit der Regelung können Kommunen künftig Ferienangebote anerkannter Freier Träger der Jugendhilfe als Beitrag zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nutzen – ein Schritt, der insbesondere in Niedersachsen initiiert wurde.

Bundesrat stärkt Ferienbetreuung: Ferienbetreuung Niedersachsen Ganztag

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Kinder in Deutschland ab der ersten Klasse Anspruch auf ganztägige Betreuung, auch während der Ferien. Bislang konnten Kommunen nur formell anerkannte oder schulisch organisierte Angebote für diesen Rechtsanspruch berücksichtigen. Viele etablierte Ferienprogramme wie Ferienpass-Aktionen, kreative Workshops oder Ausflüge von freien Trägern blieben außen vor. Die neue Gesetzeslage ändert dies grundlegend.

Gesetzliche Neuerungen bei der Ferienbetreuung

Der Gesetzentwurf, der aus einer niedersächsischen Bundesratsinitiative hervorging, erlaubt nun die Einbeziehung von Ferienprogrammen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe in den Ganztagsbetreuungsanspruch. Damit sollen bewährte Strukturen vor Ort besser genutzt und rechtssicher integriert werden.

Niedersachsens Staatssekretär Stephan Ertner erklärte:

„Es ist ein großer Erfolg für Niedersachsen, dass die Bundesregierung unsere Bundesratsinitiative mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien umgesetzt hat. Heute hat der Bundesrat abschließend den Weg dafür freigemacht.“

Auswirkungen für Kommunen und Familien

Die neue Regelung schafft Planungssicherheit für Kommunen und Jugendhilfeträger. Sie entlastet die Verantwortlichen, da nun mehr bestehende Angebote genutzt werden können. Für Familien bedeutet dies vor allem eine verlässliche Ferienbetreuung, die ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 geleistet wird.

„Viele gut funktionierende Ferienprogramme hätten nach bisheriger Rechtslage nicht als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden können – obwohl sie sich vor Ort längst bewährt hatten“, so Ertner weiter.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist im § 24 Abs. 4 SGB VIII verankert und umfasst fünf Werktage pro Woche mit jeweils acht Stunden Betreuung.

Weitere Schritte und Ausblick zur Ferienbetreuung Niedersachsen Ganztag

Ab 2026/27 gilt der Anspruch bundesweit für Erstklässler, in den folgenden Jahren wird er auf die Jahrgänge zwei bis vier ausgedehnt. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird der Anspruch alle Grundschulkinder umfassen. Die Integration der Ferienangebote anerkannter freier Träger ermöglicht eine breitere und flexiblere Umsetzung.

Kommunen können jetzt bestehende Ferienangebote rechtssicher in den Ganztag integrieren. Damit wird auch das professionelle Engagement der Jugendhilfe anerkannt und weiter gestärkt.

Für weitere Informationen zur Ferienbetreuung und Ganztagsangeboten in Niedersachsen lesen Sie auf regionalupdate.de mehr zum Thema Ganztagsbetreuung an Schulen. Offizielle Details zum Rechtsanspruch und zur Jugendhilfe finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter bmfsfj.de.

Weitere Auskünfte erteilt das Niedersächsische Kultusministerium. Die Neuregelung bietet eine wichtige Grundlage, um die Ferienbetreuung in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern und deutschlandweit Vorbildcharakter zu übernehmen. Die Grundlage für eine verlässliche, qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung auch in den Ferien ist damit geschaffen.

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