Bonn. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt das neue Gesetz Fachkraeftemangel Pharmazie, das die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen beschleunigt. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 26. März 2026, um qualifizierten Apothekerinnen und Apothekern aus Drittstaaten schneller den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gesetz stärkt Pharmazie
Die Verschärfung des Fachkräftemangels in der deutschen Pharmazie erforderte ein wirksames Maßnahmenpaket. Das neue Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen nimmt bürokratische Hürden aus dem Weg, die bislang den schnellen Einstieg behindert haben. Die Bundesapothekerkammer betont, dass dadurch die Qualität der pharmazeutischen Versorgung nicht beeinträchtigt wird, da die fachlichen Anforderungen unverändert bleiben.
Beschleunigtes Anerkennungsverfahren für Drittstaaten
Bisher mussten Abschlüsse aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten oft durch umfangreiche Gleichwertigkeitsprüfungen bestätigt werden. Diese zeitintensive Bürokratie entfällt nun weitgehend. Stattdessen wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall, wodurch qualifizierte Fachkräfte schneller ihre Approbation erhalten können. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, erklärte dazu:
„Wir freuen uns, dass bürokratische Hürden abgebaut werden, damit qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten schneller das Recht bekommen, in unseren Apotheken zu arbeiten. Die hohe Qualität der Versorgung bleibt davon unberührt, denn die Neuregelung betrifft nur das Anerkennungsverfahren und nicht die fachlichen Anforderungen.“
Weitere Modernisierungen der Approbationsordnung geplant
Neben der beschleunigten Anerkennung sind auch inhaltliche Anpassungen der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker notwendig, um die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den aktuellen Leistungskatalog des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes abzubilden. Die Bundesapothekerkammer will die im Jahr 2022 vorgelegten Vorschläge zur Erneuerung zeitnah mit dem Bundesgesundheitsministerium diskutieren.
Mehr Informationen zur Arbeit der Bundesapothekerkammer bietet die Webseite der BAK. Allgemeine Details zum Anerkennungsverfahren finden Interessierte auch auf dem Portal des Bundesministeriums für Gesundheit. Weiterführende Beiträge zum Thema Fachkräftemangel in der Gesundheitsbranche lesen Sie auf regionalupdate.de.
Ausblick auf die Umsetzung des Gesetzes
Das neue Gesetz wurde am 26. März 2026 im Bundestag beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates wird voraussichtlich ab Mai 2026 erwartet. Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Die Bundesapothekerkammer wird die weitere Modernisierung der Approbationsordnung begleiten und sich für eine zügige Umsetzung einsetzen, um dem wachsenden Fachkräftemangel in der Pharmazie entgegenzuwirken.
