Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht stärkt Weidetierhaltung

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Bonn. Die endgültige Verabschiedung des Bundesjagdgesetzes im Bundesrat bringt neue Regelungen für das Wolfsmanagement in der Weidetierhaltung. Zentral ist dabei die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, was erstmals bundesweit eine praktikable Regulierung des Wolfsbestandes ermöglicht.

Jagdrecht gut umgesetzt: Wolfsmanagement Weidetierhaltung Bundesjagdgesetz

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes schafft einen rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Wölfen in Deutschland. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht darin einen Fortschritt für die Weidetierhaltung, die durch Wolfsrisse stark belastet wird. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht erlaubt eine gezielte Regulierung des Bestandes, die bisher auf unterschiedliche Landesregelungen beschränkt war.

Praktikable Lösungen für die Weidetierhaltung

Mit der neuen Gesetzeslage können Weidetierhalter zukünftig mit klaren Vorgaben rechnen, die den Schutz ihrer Tiere verbessern sollen. Die Regelung sieht vor, dass Wölfe, die als schadwolf eingestuft werden, entnommen werden dürfen. Der DBV fordert außerdem eine bundesweite Mindestentnahmequote von 40 Prozent des jährlichen Wolfsnachwuchses, um den Bestand kontrollierbar zu halten.

Regionale Umsetzung als Schlüssel zum Erfolg

Für eine wirksame Umsetzung sind die Bundesländer gefordert, schnell Managementpläne aufzustellen und Weidegebiete abzugrenzen, die für eine Zumutbarkeit von Zäunungen nicht geeignet sind. So sollen Bereiche definiert werden, in denen Wölfe weitgehend ferngehalten werden können. Dieser pragmatische Ansatz soll die Weidetierhalter entlasten und einen Ausgleich zwischen Artenschutz und landwirtschaftlichen Interessen schaffen.

„Die Weidetierhaltung darf nicht länger auf der Strecke bleiben“, sagte Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes.

Weitere Schritte für das Wolfsmanagement

Mit dem Gesetz ist der erste rechtliche Schritt gemacht, nun steht die praktische Umsetzung an. Die Bundesländer sollen zügig die neuen Vorschriften anwenden und entsprechende Wolfsmanagementpläne entwickeln. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben notwendig.

Geplant sind:

  • Sofortige Anwendung der Schadwolfentnahme bei nachgewiesenem Wolfsriss.
  • Erstellung länderspezifischer Managementpläne zur Wolfsbestandsregulierung.
  • Festlegung klarer Gebietsgrenzen für zäunfreie Weiden.

Weitere Informationen zur Weidetierhaltung und Wolfsmanagement bietet der Deutsche Bauernverband unter bauernverband.de. Zu den rechtlichen Grundlagen des Bundesjagdgesetzes finden Sie Details auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: bmel.de.

Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Weidetierhaltung in Deutschland auf regionalupdate.de für weiterführende Einblicke.

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