Fast 1.000 Sachsen-Anhalter wechseln Geschlechtseintrag

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Halle. In Sachsen-Anhalt haben seit Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes 976 Menschen ihren geschlechtseintrag sachsen anhalt ändern lassen. Die Regelung ermöglicht es, die Angabe zum Geschlecht unkompliziert zu ändern, ohne eine aufwendige Begutachtung durchlaufen zu müssen.

Geschlechtseintrag jetzt ändern

Das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es Menschen in Sachsen-Anhalt, ihren Geschlechtseintrag unabhängig vom Geburtsgeschlecht zu aktualisieren. Nach Angaben der Landesregierung nutzten bisher 976 Personen diese Möglichkeit. Nur in vier Fällen erfolgte eine zweite Änderung des Eintrags. Ob diese Personen zum ursprünglichen Eintrag oder den Varianten „divers“ beziehungsweise „ohne Eintrag“ wechselten, ist bislang nicht dokumentiert. Einer erneuten Änderung muss eine Wartefrist von einem Jahr vorausgehen.

Minderjährige und geschlechtliche Änderungen

Die Zahl der minderjährigen Antragsteller hält die Landesregierung aus Datenschutzgründen vertraulich. Nach Angaben von AfD-Abgeordnetem Gordon Köhler befinden sich unter den Ändernden etwa 40 Minderjährige. Dabei sei überwiegend eine Umstellung von „weiblich“ zu „männlich“ zu verzeichnen. Die Nutzung durch Erwachsene dominiert den Anteil der Änderungsanträge deutlich.

Stellungnahmen und mögliche Gesetzeserweiterungen

Der Fachverband der Standesbeamten zieht eine positive Bilanz über den Verlauf der Gesetzesänderung. Die Landesvorsitzende Sigrun Quente betonte die Ernsthaftigkeit der Antragsteller und lobte die unbürokratische Umsetzung. Nur ein Fall von möglichem Missbrauch ist bisher bekannt geworden: Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hatte ihren Geschlechtseintrag geändert. Quente schlug daher eine Überlegung vor, die Änderung des Geschlechtseintrags nach Straftaten an eine längere Wartezeit zu koppeln.

„Nach unserem Eindruck meinen es die Antragsteller ernst und sind sehr dankbar für die unbürokratische Lösung“, sagte Sigrun Quente.

  • 976 Personen haben ihren Geschlechtseintrag seit November 2024 in Sachsen-Anhalt geändert.
  • 40 davon sind nach Angaben eines Abgeordneten minderjährig.
  • Vier Personen nahmen bereits eine zweite Änderung vor.
  • Ein möglicher Missbrauch wurde beim Eintrag einer verurteilten Straftäterin festgestellt.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Bedeutung und Ausblick zur Änderung des Geschlechtseintrags

Die Zahlen zeigen, dass das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt von einer vielfältigen Gruppe genutzt wird, wobei Erwachsene im Fokus stehen und Minderjährige eine kleinere Rolle einnehmen. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnet sich damit eine unkomplizierte Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag an ihre Identität anzupassen. Die Landesregierung hält die Daten der Minderjährigen zum Schutz der Privatsphäre zurück. Vorgeschlagene Gesetzesergänzungen, wie längere Wartezeiten im Falle von Straftaten, könnten künftig zu einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen führen.

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation und dem Selbstbestimmungsgesetz bietet das Ministerium für Justiz Sachsen-Anhalt.

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