Das Bundeskabinett hat die Rücknahme der Steuererhöhung für 2024 beschlossen. Diese Maßnahme ist ein Schritt zur Entlastung des Luftverkehrsstandorts Deutschland, reicht jedoch nicht aus, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Notwendige Korrektur der Luftverkehrsteuer
Die Bundesregierung hat die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 beschlossen. Laut ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel handelt es sich um ein wichtiges Signal, das jedoch hinter den Erwartungen bleibt. Der neu festgelegte Steuersatz von 13,03 Euro ist um 55 Cent höher als der aktuelle Steuersatz von 12,48 Euro. Dies enttäuscht insbesondere die Airlines, die Flüge zu deutschen Flughäfen anbieten möchten.
Wettbewerbsfähigkeit gefährdet
Beisel äußert Bedenken, dass die reduzierten Steuersätze nicht ausreichen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Hochkostenstandortes Deutschland zu stärken. Die Unsicherheit über zukünftige Streckenaufnahmen könnte negative Auswirkungen auf den Luftverkehr und die Tourismusbranche haben. Trotz der angekündigten Korrektur sind deutsche Flughäfen weiterhin mit höheren staatlichen Abgaben belastet als ihre europäischen Pendants, was die Attraktivität für Airlines einschränkt.
Forderung nach umfassenderer Entlastung
Die ADV fordert daher, dass das Gesetz zur Absenkung der Luftverkehrsteuer im Bundestag mit den tatsächlich gewünschten Steuersätzen des Jahres 2024 verabschiedet wird. Zudem sollten auch weitere staatliche Abgaben, wie Flugsicherungs- und Luftsicherheitsgebühren, überdacht werden. Eine Verbesserung der Konnektivität an deutschen Flughäfen könnte nicht nur der Luftverkehrsbranche, sondern auch der gesamten deutschen Wirtschaft zugutekommen.

