In der Woche vom 30. März bis 2. April 2026 finden mehrere wichtige Verhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Osnabrück statt. Die Termine können kurzfristig geändert werden, weshalb Besucher gebeten werden, die Hinweis-Tafel im Eingangsbereich zu beachten.
Montag, 30. März 2026
Am Montag startet die 16. Kleine Strafkammer mit einem Berufungsverfahren gegen einen 55-jährigen Angeklagten, der in der Justizvollzugsanstalt Lingen inhaftiert ist. Der Angeklagte wurde zuvor vom Amtsgericht Osnabrück wegen schwerer Vergehen verurteilt und erhält nun die Möglichkeit, in der Berufung gegen sein Urteil zu argumentieren. Die Verhandlung beginnt um 09:00 Uhr und wird am 02. April um 09:00 Uhr fortgesetzt.
Der 55-Jährige wird beschuldigt, im Zeitraum zwischen Januar 2025 und August 2024 gewaltsam in die Wohnung seiner geschiedenen Frau eingedrungen zu sein, um dort Drohungen auszusprechen und Dokumente zu stehlen. Zudem soll er im Rahmen von Polizeieinsätzen Widerstand geleistet und einen AirTag am Fahrzeug seiner Exfrau angebracht haben, um sie zu verfolgen.
Dienstag, 31. März 2026
Am Dienstag hören wir die 5. Kleine Strafkammer, die ebenfalls mit Berufungen beschäftigt ist. Ein 28-jähriger Angeklagter muss sich ab 09:00 Uhr verantworten, nachdem er vom Amtsgericht Osnabrück wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Vorfall, der zur Verurteilung führte, ereignete sich im August 2024, als der Angeklagte einen anderen Mann mit einem Faustschlag schwer verletzte.
Zusätzlich wird die 22. Kleine Strafkammer um 09:00 Uhr in zwei weiteren Berufungsverfahren tätig. Im ersten Fall steht ein 37-jähriger Angeklagter aus Meppen, der wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt wurde. Im zweiten Fall wird ein 32-jähriger Angeklagter, der wegen Betrugs verurteilt wurde, in seiner Berufung angehört. Beide Verhandlungen finden ebenfalls im Saal A 114 statt.
Allgemeine Hinweise
Besucher des Landgerichts werden gebeten, sich über die allgemeinen Regelungen zum Zugang zum Gerichtsgebäude zu informieren. Aufgrund der Möglichkeit kurzfristiger Änderungen sollten die Verhandlungstermine regelmäßig überprüft werden. Die zufällige Änderung oder Absage von Terminen kann durch die Hinweise der Gerichtsverwaltung bekannt gegeben werden.
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