Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Beitragserhebung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 als rechtswidrig eingestuft. Dies bestätigt die Kritik des bad-Landesverbandes Rheinland-Pfalz an der Zwangsmitgliedschaft und den Berechnungen der Kammer.
Urteil zur Beitragserhebung der Pflegekammer
In einem wegweisenden Urteil vom 31. März 2026 (Az. 5 K 374/25.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die Beitragsbescheide der Pflegekammer Rheinland-Pfalz rechtswidrig sind. Die Richter haben festgestellt, dass die Grundlage für die Beitragskalkulation unzureichend ist und somit der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Insbesondere seien zahlreiche Pflegefachkräfte, die in atypischen Tätigkeitsfeldern wie Arztpraxen oder Verwaltung tätig sind, nicht genügend in die Berechnungen einbezogen worden.
Kritik an Pflichtmitgliedschaft und Finanzierungsstruktur
Das Gericht argumentiert, dass die ungleiche Verteilung des Finanzbedarfs auf die Mitglieder dazu führt, dass viele Pflegekräfte unrechtmäßig belastet werden. Dies betrifft vor allem Angestellte in Bereichen, die nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Auch betonte das Gericht, dass Beitragserhöhungen klar begründet sein müssen und Rücklagen nur soweit gebildet werden dürfen, wie sie für die gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Der bad-Landesvorstand Rheinland-Pfalz sieht in diesem Urteil eine klare Bestätigung seiner Kritik an der Kammer und ihrer Vorgehensweisen.
Abbruch der Mitgliederbefragung
Parallel zu dem Urteil hat die Pflegekammer Rheinland-Pfalz ihre Mitgliederbefragung zur Zukunft der Kammer abrupt abgebrochen. Gründe hierfür seien eine immer kritischer werdende Stimmung innerhalb der Mitgliederbasis sowie interne organisatorische Schwierigkeiten. Der bad-Landesverband äußerte, dass diese Entscheidung den Verdacht aufwirft, dass die vorliegenden Umfrageergebnisse der Kammer nicht positiv waren. „Ein so späte Abbruch spricht für sich“, so der Landesvorstand. Dies verdeutlicht aus seiner Sicht die bestehenden rechtlichen und strukturellen Herausforderungen im Rahmen der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft.
Der bad-Landesverband Rheinland-Pfalz wird die Entwicklungen weiter beobachten und seine Mitglieder über mögliche rechtliche Konsequenzen informieren.

