Bundesmittel für Kommunen: Mack fordert volle Entlastung

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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Entlastung von Ländern und Kommunen vorgestellt. Klaus Mack, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU, fordert, dass die bereitgestellten Mittel direkt und ungekürzt bei den Kommunen ankommen.

Bundesmittel müssen direkt an Kommunen fließen

Klaus Mack, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, äußerte sich am Mittwoch zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur finanziellen Entlastung von Ländern und Kommunen. Er lobte die Initiative des Bundesfinanzministers, einen Beitrag zur Reduzierung kommunaler Kassenkredite zu leisten. Allerdings kritisierte er, dass die Zielsetzungen des Gesetzes nicht auf eine umfassende Verbesserung der kommunalen Finanzlage abzielen.

Erwartungen an die Bundesländer

Mack stellte klar, dass die jetzt bereitgestellten Mittel in Höhe von jährlich 250 Millionen Euro nicht zur Sanierung von Landeshaushalten gedacht seien, sondern um die Lage verschuldeter Kommunen zu verbessern. „Wir erwarten von den Ländern, dass sie die Bundesmittel in voller Höhe und ungekürzt an die Kommunen weitergeben“, sagte Mack. Nur so könne eine echte Entlastung und Perspektive für die Kommunen geschaffen werden.

Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit der Kommunen

Die Verantwortung für eine angemessene Finanzierung der Kommunen liege bei den Ländern, betonte Mack. Diese müssten sowohl für die finanzielle Unterstützung der Kommunen sorgen als auch Strategien entwickeln, wie künftige Neuverschuldungen vermieden werden können. „Die Länder halten mit den Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich die passenden Schlüssel für zukunftsfähige Kommunen in Händen“, erklärte er. Der Bund sei bereit, gemeinsam mit Ländern und Kommunen an Lösungen zu arbeiten, um eine weitere Verschuldung zu verhindern.

Der Gesetzentwurf richtet sich insbesondere an die finanzschwachen Flächenländer, die zwischen 2026 und 2029 Hilfe in Höhe von jeweils 250 Millionen Euro pro Jahr erhalten sollen. Zusätzlich wird der Anteil der ostdeutschen Länder an den Erstattungen für Rentenversicherungsaufwendungen von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt, während der Anteil des Bundes steigt. Dies wird eine Entlastungswirkung von 350 Millionen Euro jährlich mit sich bringen. Finanzstarke Länder werden durch eine Kürzung der Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich ebenfalls entlastet.

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