Welle von Geschäftsaufgaben? VGSD warnt vor Folgen

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Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) äußert ernsthafte Bedenken gegenüber den geplanten Änderungen der Familienversicherung. Die Initiative von Gesundheitsministerin Nina Warken könnte weitreichende Folgen für Selbstständige haben.

Warnungen vor Rückzug der Selbstständigen

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) hat sich besorgt über die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geäußert. Diese sieht die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner vor, was vor allem Selbstständige treffen dürfte. VGSD-Vorstand Andreas Lutz warnt in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) vor einer bevorstehenden Welle von Geschäftsaufgaben und einem massenhaften Rückzug in das Angestelltendasein.

Finanzielle Belastung für Selbstständige

Lutz befürchtet, dass die geplanten Änderungen viele Selbstständige dazu zwingen werden, ihre berufliche Unabhängigkeit aufzugeben. Insbesondere nebenberuflich Selbstständige und Gründer könnten durch die erhöhten Kosten bei der Krankenversicherung vor große Herausforderungen gestellt werden. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der nebenberuflich Selbstständigen und der entsprechenden Gründungen deutlich abnimmt“, so Lutz. Geplante Erhöhungen der finanziellen Belastungen könnten zu einem signifikanten Rückgang an Unternehmensgründungen führen.

Forderung nach gerechter Beitragsstruktur

Die aktuelle Regelung sieht vor, dass freiwillig versicherte Selbstständige für die Kranken- und Pflegeversicherung einen Mindestbeitrag von rund 240 Euro zahlen müssen. Bei einem Gewinn von 650 Euro blieben nach Abzug der Beiträge lediglich 290 Euro netto. Im Gegensatz dazu haben Angestellte in einem Midijob nach Abzug der Sozialabgaben über 633 Euro zur Verfügung. Um diese soziale Ungerechtigkeit zu bekämpfen, fordert der VGSD eine grundlegende Reform der Beitragslogik. Lutz erklärt: „Wenn die Familienversicherung fällt, muss im Gegenzug eine faire, einkommensabhängige Beitragsbemessung eingeführt werden.“

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