Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. sowie weitere Organisationen äußern Bedenken zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere die geplanten Änderungen zur Alterseinschätzung und Aufenthaltsvorgaben könnten den Schutz unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter gefährden.
Kritik an geplanter Reform
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V., Terre des Hommes Deutschland e.V. und Save the Children Deutschland e.V. scharfe Kritik am Referentenentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe. Trotz einiger positiver Ansätze befürchten die Organisationen eine Verschärfung der Bedingungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Insbesondere die angedachten Änderungen zur Alterseinschätzung und die Einführung von Bußgeldern werden als problematisch erachtet.
„Im Zweifel für die Minderjährigkeit“
Lennart Scholz vom Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht weist darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen zur Alterseinschätzung dem europarechtlichen Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“ widersprechen. Statt hier eine Ausweitung medizinischer Untersuchungen zu fordern, plädiert er für klare Standards und effektiven Rechtsschutz, um die Rechte der betroffenen Kinder zu wahren.
Diskriminierung durch Aufenthaltsvorgaben
Annika Schlingheider von Terre des Hommes betont, dass die vorgeschlagenen Aufenthaltsvorgaben die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten diskriminieren. Diese Regelungen, die sogar Sanktionen beinhalten, erschweren den Zugang zu notwendiger Unterstützung und sind nicht kinderrechtskonform. Schlingheider: „Schutz entsteht nicht durch Zwang, sondern durch passgenaue Hilfen.“ Die Organisationen kritisieren zudem die Absicht, durch diese Reform massive Einsparungen zu erzielen, was auf Kosten der Rechte und des Wohles von Kindern geht.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hatte im März 2026 den Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform vorgelegt. Die Einigung im Kabinett steht noch aus, bevor der Entwurf an den Bundestag überwiesen wird. Die bevorstehenden Entscheidungen werden kritisch beobachtet, da sie weitreichende Auswirkungen auf die Lebenssituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge haben.

