PEUGEOT passt Plug-In Hybride an Euro-7-Norm an

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Die Euro-7-Norm, die ab Ende 2026 in Kraft tritt, führt neue Standards in der Automobilindustrie ein. PEUGEOT hat bereits jetzt reagiert und passt die Modellbezeichnungen seiner Plug-In Hybride an das kommende Homologationsprotokoll an.

Neues Homologationsprotokoll für Plug-In Hybride

Die Euro-7-Norm bringt ab Ende 2026 ein neues Homologationsprotokoll für die kombinierte Leistung von Plug-in-Hybridmodellen mit sich. PEUGEOT setzt dieses Protokoll, bekannt unter dem Kürzel GTR21, bereits jetzt um. Resultat sind angepasste Modellbezeichnungen, ohne dass technische Änderungen oder Änderungen der Effizienz und Emissionen der Fahrzeuge erforderlich sind.

Änderungen bei den Modellbezeichnungen

Der PEUGEOT 3008 Plug-In Hybrid und der PEUGEOT 5008 Plug-In Hybrid haben nun beide eine Systemleistungsangabe von 165 kW (225 PS). Ihre neuen Handelsbezeichnungen lauten entsprechend: PEUGEOT 3008 Plug-In Hybrid 225 e-DSC7 und PEUGEOT 5008 Plug-In Hybrid 225 e-DSC7. Der PEUGEOT 408 Plug-In Hybrid wird mit 176 kW (240 PS) unter dem Namen PEUGEOT 408 Plug-In Hybrid 240 e-DSC7 geführt. Der neue PEUGEOT 308 und 308 SW Plug-In Hybrid 195 e-DSC7 verfügen über 143 kW (195 PS) und werden bereits nach den neuen Richtlinien angeboten.

Unveränderte Reichweiten und Kosten

Die Reichweiten der Modelle bleiben trotz der Anpassungen unverändert. Der PEUGEOT 3008 bietet eine rein elektrische Reichweite von 80 bis 81 km. Der PEUGEOT 5008 erreicht 76 bis 78 km und der PEUGEOT 408 kann bis zu 79 km rein elektrisch fahren. Auch die Zulassungskosten werden von den Änderungen nicht beeinflusst, da sie weiterhin auf der Leistung des Verbrennungsmotors basieren, die stabil bleibt. Damit bleibt PEUGEOT auch im Hinblick auf die Euro-7-Norm flexibel und verantwortungsbewusst.

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