Bauernverband lehnt Naturflächenbedarfsgesetz ab

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat entschieden gegen das geplante Naturflächenbedarfsgesetz Stellung bezogen. In einer gemeinsamen Erklärung mit den Landesverbänden wird die Komplexität der Flächenproblematik und deren Auswirkungen auf die Landwirtschaft thematisiert.

Kritik am Naturflächenbedarfsgesetz

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat scharfen Widerspruch gegen das geplante Naturflächenbedarfsgesetz eingelegt. Dieses Gesetz, das im Rahmen des derzeit im Bundestag diskutierten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes steht, könnte massive Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Flächennutzung haben. „Das geplante Gesetz wird den ‚Kampf um die Fläche‘ massiv befeuern und der Annahme einer kooperativen Umsetzung der europäischen Vorgaben in einem Nationalen Wiederherstellungsplan entgegenwirken“, erklärt DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Belastungen für die Landwirtschaft

In der Kritik steht insbesondere die beabsichtigte Flächenbeschaffung für die Naturwiederherstellung. Rukwied warnt, dass durch hoheitliche Instrumente des Gesetzes die Zukunft des kooperativen Natur- und Klimaschutzes mit der Landwirtschaft gefährdet wird. Der Bauernverband fordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und geringere Eingriffe in die landwirtschaftlichen Flächen vorzunehmen. „Landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht als frei verfügbare Reserve für immer neue politisch geforderten Flächenansprüche betrachtet werden“, fordert Rukwied.

Umfangreiche Flächenkulisse geplant

Das Gesetz sieht die Einführung einer bundesweiten Flächenkulisse „Natürliche Infrastruktur“ vor, die mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet ist. Diese Planung würde zusätzliche Flächen für den Biotopverbund, die Naturwiederherstellung und Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Klimaschutzes umfassen. Im schlimmsten Fall könnten land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen in Schutzgebieten sowie auf Moorböden in einem Umfang von mehreren Millionen Hektar betroffen sein.

DBV-Präsident Rukwied kritisiert, dass der Entwurf keine Freiwilligkeit mehr erkennen lasse und somit die landwirtschaftliche Produktion erheblich beeinträchtigt werden könnte. „Wir müssen sicherstellen, dass die Nahrungsmittelproduktion nicht durch übermäßige Flächenansprüche gefährdet wird“, so Rukwied.

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