Klimaschutz im Verkehr: Bundestag beschließt neue Maßnahmen

Anzeige
Digitale Realität

Der Deutsche Bundestag hat heute wichtige Beschlüsse für den Klimaschutz im Verkehrssektor gefasst. Diese betreffen sowohl die Treibhausgasquoten als auch die Integrität des Biokraftstoffmarktes.

Erhöhung der THG-Quoten und Biokraftstoffkappungsgrenze

Der Bundestag hat beschlossen, die Treibhausgas-Quotenverpflichtung bis 2040 auf 65 Prozent anzuheben. Zudem soll die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse schrittweise von derzeit 4,4 Prozent auf 5,8 Prozent bis 2033 erhöht werden. Diese Maßnahmen sollen die Defossilisierung des Verkehrs beschleunigen und klare Rahmenbedingungen schaffen.

Bekämpfung von Betrug und Stärkung des Vertrauens

Ein zentraler Punkt ist der rückwirkende Wegfall der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfallrohstoffen, der zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Diese Entscheidung, so betont der Geschäftsführer der UFOP, Stephan Arens, beseitigt einen Betrugsanreiz und stärkt das Vertrauen in die Nachhaltigkeitszertifizierung. Neben diesen Änderungen werden zusätzliche Maßnahmen zur Betrugsprävention als notwendig erachtet, um den Biokraftstoffmarkt zu stabilisieren.

Biokraftstoffe als Brückenlösung für Emissionsminderung

Flüssige Biokraftstoffe spielen eine essentielle Rolle beim Klimaschutz, besonders im Schwerlastverkehr und in der Land- und Forstwirtschaft. Diese Sektoren benötigen dringend alternative Antriebslösungen. Während alternative Technologien hier oft noch nicht ausgereift sind, bieten Biokraftstoffe sofortige Möglichkeiten zur Emissionsreduktion. Insbesondere Rapsfelder unterstreichen die Bedeutung einer integrierten Nutzung für die Biodiversität und regionale Wertschöpfung.

Die UFOP fordert, diese THG-Quotenpolitik in eine umfassende Kraftstoff- und Antriebsstrategie zu integrieren. Dies soll sicherstellen, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Kraftstoffmix konsequent erhöht wird. Sofort umsetzbare Lösungen wie Biodiesel und HVO stehen bereit, um den Dieselmarkt zu defossilisieren. Auch für Benzin wird eine Anpassung der 10. BImSchV für die Einführung von E20 gefordert.

Zusätzlich wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Effizienzsteigerungen im Energieverbrauch zu fördern und die Elektromobilität, insbesondere im öffentlichen Verkehr, weiter auszubauen.

Auf europäischer Ebene verweist die UFOP auf die noch ausstehende Neufassung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die eine Differenzierung nach Umweltleistung vorsehen könnte. Angesichts der bevorstehenden Exportmengen von 1,6 Millionen Tonnen Biodiesel im Jahr 2024, sieht die UFOP großes Potenzial, diese Mengen verstärkt für Klimaschutz und Versorgungssicherheit in Deutschland zu nutzen.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel