DBV fordert Bürokratieabbau im Pflanzenschutz

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) unterstützt die Initiative von Landwirtschaftsminister Alois Rainer, die übermäßigen Aufzeichnungspflichten im Pflanzenschutz zu überarbeiten. Generalsekretärin Stefanie Sabet hebt die Notwendigkeit hervor, Bürokratie abzubauen, um landwirtschaftliche Betriebe zu entlasten.

Bürokratieabbau als vorrangiges Ziel

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer begrüßt, die überbordenden Aufzeichnungspflichten im Pflanzenschutz zur Diskussion zu stellen. Diese Maßnahme wurde auf die Tagesordnung des EU-Agrarrats gesetzt und soll dazu beitragen, die Dokumentationsanforderungen für landwirtschaftliche Betriebe zu reduzieren. „Es ist das richtige Signal zur richtigen Zeit, dass Deutschland dieses Thema auf europäischer Ebene aktiv angeht“, erklärt Stefanie Sabet, Generalsekretärin des DBV.

Übermäßige Dokumentationspflichten belasten Betriebe

Die derzeit geltende Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, die ab Januar 2026 in Kraft tritt, führt zu einer Vielzahl von Dokumentationspflichten, die häufig keinen erkennbaren Vorteil für den Umweltschutz oder den Verbraucherschutz bieten. Anforderungen wie Zulassungsnummern, EPPO-Codes und exakte Anwendungszeiten schaffen zusätzlichen Aufwand, ohne einen Nutzen zu bringen. Besonders betroffen sind Betriebe, die Sonderkulturen bewirtschaften, da sie häufig unterschiedliche Kulturen parallel behandeln müssen.

„Bundesminister Rainer spricht heute in Luxemburg ein reales Problem an, das Betriebe in Deutschland täglich spüren. Aufzeichnungspflichten, die keinen Beitrag zum Pflanzenschutz leisten, gehören abgeschafft“, so Sabet. Sie fordert eine konkrete Überarbeitung der Verordnung und erwartet, dass die Bundesregierung in diesem Prozess Allianzen bildet. Ziel müsse es sein, die Bürokratie im Pflanzenschutzeinsatz wirksam abzubauen.

Ein notwendiger Schritt für die Landwirtschaft

Der DBV hebt hervor, dass die Harmonisierung von Anwendungsdaten im Pflanzenschutz grundsätzlich sinnvoll ist, jedoch nur in einem Rahmen, der praktisch handhabbar ist und einen echten Kontrollnutzen bietet. „Beides leistet die geltende Verordnung nicht“, begründet Sabet. Der DBV wird den Prozess auf europäischer Ebene aktiv und konstruktiv begleiten, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Anliegen der Landwirtschaft Gehör finden und in die Überarbeitung der Verordnung einfließen.

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