Die Stadt Coesfeld hat den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 121/3 „Coesfelder Promenade – Jakobiwall“ veröffentlicht. Bürger können ihre Stellungnahmen bis zum 29. Mai einreichen.
Bebauungsplan für die Coesfelder Promenade
Im Bereich zwischen Jakobiring, Wiesenstraße, Gartenstraße und Letter Straße wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Dieser ersetzt den bisherigen Plan Nr. 6 „Neuordnung der Innenstadt“. Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 121/3 „Coesfelder Promenade – Jakobiwall“ sowie die zugehörige Gestaltungssatzung stehen seit dem 27. April und bis einschließlich 29. Mai im Stadtplanungs-Portal der Stadt Coesfeld zur Einsicht bereit.
Öffentliche Einsichtnahme und Stellungnahmen
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung können die Unterlagen auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld im Fachbereich 60 (3. OG) eingesehen werden. Um die Planung zu erläutern, bittet die Stadt um vorherige Terminabstimmung mit André Thater unter der Telefonnummer (02541) 939-1942. Bürger sind eingeladen, bis zum Ende der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf über ein Online-Formular oder per E-Mail an [email protected] zu senden. Alternativ können Stellungnahmen auch in gedruckter Form oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Ziel der städtebaulichen Entwicklung
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat am 23. April 2026 beschlossen, die Öffentlichkeit in das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121/3 einzubeziehen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 6. Die Promenade stellt einen stadtbildprägenden Raum dar und spiegelt die Stadtgeschichte wider. Durch fortschreitende Umstrukturierungen in der Umgebung sind Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung notwendig geworden. Diese sollen die künftige Entwicklung sowohl für den öffentlichen Raum als auch für private Grundstücke steuern.
Der neue Bebauungsplan zielt darauf ab, den Prozess der Nachverdichtung und Entwicklung innerstädtischer Quartiere positiv zu gestalten und gleichzeitig die historische und verkehrliche Situation zu berücksichtigen. Um das Erscheinungsbild der Promenade im Sinne der festgelegten Leitlinien zu sichern, wird eine separate Gestaltungssatzung aufgestellt, die sich an der „Gestaltungsfibel und -satzung Innenstadt Coesfeld“ orientiert.

