Die europäische Abwasserrichtlinie sorgt weiterhin für Diskussionen. Sieben deutsche Pharmaunternehmen haben gegen die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung Klage beim Europäischen Gerichtshof eingelegt.
Rechtsmittel der Pharmaunternehmen
In einem richtungsweisenden Verfahren haben sieben deutsche Pharmaunternehmen Rechtsmittel gegen die europäische Abwasserrichtlinie eingelegt. Nachdem das Europäische Gericht im Februar 2026 keine inhaltliche Prüfung der Klagen durchgeführt hatte, sehen die Unternehmen die Notwendigkeit, die Anwendbarkeit der erweiterten Herstellerverantwortung auf Humanarzneimittel gerichtlich klären zu lassen.
Herausforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung
Die Klage zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf den geforderten Ausbau kommunaler Kläranlagen um eine vierte Reinigungsstufe. Die betroffenen Pharmaunternehmen argumentieren, dass diese Regelungen in der aktuellen Form möglicherweise nicht dem europäischen Verursacherprinzip entsprechen. Ihnen zufolge könnte dies auch Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Europa haben.
Gesundheitssicherheit im Fokus
Laut Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland, besteht die zentrale Frage darin, ob die Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel rechtlich durchsetzbar ist. Wieczorek betont, dass Arzneimittel auf ihre Wirksamkeit optimiert wurden und nicht auf Umweltfreundlichkeit. Zudem verweist er darauf, dass die benötigten Wirkstoffe nicht umprogrammiert werden können, ohne die Behandlung von Erkrankungen zu gefährden.
Die Kommunalabwasserrichtlinie schreibt vor, dass Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika einen Großteil der Kosten für die vierte Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen sollen. Die Pharmaunternehmen befürchten jedoch, dass die damit verbundenen Kosten ihre Fähigkeit zur Herstellung lebenswichtiger Medikamente gefährden könnten.
Pharma Deutschland unterstützt das Ziel, Mikroschadstoffe in Gewässern effektiv zu reduzieren, fordert jedoch eine wissenschaftlich fundierte und rechtlich tragfähige Regelung. Der Verband will als Streithelfer im Verfahren auftreten, um die Anwendbarkeit der Regelung zu prüfen und gleichzeitig die Arzneimittelversorgung zu sichern.

