Die Aurelia Stiftung hat die EU-Kommission aufgefordert, eine neue Entscheidung über die Glyphosat-Zulassung zu treffen. Trotz eines Gerichtsurteils bleibt die Kommission untätig und riskiert eine Untätigkeitsklage.
Neubewertung der Glyphosat-Genehmigung gefordert
Die Aurelia Stiftung hat heute eine Frist von zwei Monaten gesetzt, innerhalb derer die Europäische Kommission eine neue Entscheidung über die Genehmigung des Herbizids Glyphosat treffen muss. Grund für diese Forderung ist ein rechtskräftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die bisherige Genehmigungspraxis als rechtswidrig einstuft. Die Stiftung plant, rechtliche Schritte einzuleiten, sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden.
Rechtswidrige Verlängerungskriterien unter Beschuss
Das Urteil des Gerichts wurde am 19. November 2025 in dem Falle T-565/23 gefällt. Es stellt klar, dass die EU-Kommission gegen EU-Recht verstoßen hat, indem sie eine „automatische und systematische“ Verlängerung der Genehmigung für Glyphosat zulässt, während die riskanten Bewertungsverfahren auf sich warten lassen. Diese Praxis verletzt grundlegende Rechtsvorschriften und gefährdet die Umweltstandards der EU. Es ist eine grundlegende Pflicht der Kommission, den Einfluss von Herstellern wie Bayer-Monsanto zu beachten, die möglicherweise für Verzögerungen bei der Datenübermittlung verantwortlich sind.
Die Folgen für die Umwelt
„Die Kommission hat die Pflicht, diese rechtswidrige Praxis zu beenden und eine transparente Neubewertung durchzuführen“, sagt Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung. Wenn die Behörde ihrer Verantwortung weiterhin nicht nachkommt, könnte dies weitreichende Konsequenzen für viele andere Pestizide haben, deren Genehmigungen ebenfalls als unangemessen gelten. Rechtsanwalt Dr. Achim Willand ergänzt, dass die EU-Kommission allein im Jahr 2023 mehr als 100 Pestizidgenehmigungen verlängert hat, obwohl viele dieser Genehmigungen auf veralteten Risikoprüfungen basieren. Eine Neubewertung der Glyphosat-Genehmigung könnte somit auch eine tiefgreifende Wirkung auf andere chemische Mittel im Agrarbereich haben.

