Bundesingenieurkammer kritisiert Gebäudemodernisierungsgesetz

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Die Bundesingenieurkammer äußert in ihrer Stellungnahme deutliche Kritik an dem Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Obwohl einige positive Ansätze erkennbar sind, sei das Gesetz insgesamt unzureichend und lasse wesentliche Fragen offen.

Kritik am Verfahren und der Zielsetzung

Die Bundesingenieurkammer bemängelt, dass die Frist für die Stellungnahme zu kurz war, um die komplexen Inhalte des Gebäudemodernisierungsgesetzes ausreichend zu bewerten. Angesichts der weitreichenden Folgen für Planung, Baupraxis und Energieberatung sei eine stärkere Einbindung der Fachöffentlichkeit notwendig. Obwohl der Entwurf einige Fortschritte, wie die Überführung von Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie ins nationale Recht hin zu einer Lebenszyklusanalyse (LCA), enthält, bleiben die verbindlichen Grenzwerte aus. Die Kammer sieht hierin die Gefahr, essentielle Klimaziele sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu verfehlen.

Kritikpunkte am Heizungstausch

Besonders besorgt zeigt sich die Kammer über die geplanten Neuregelungen zum Heizungstausch. Der Wegfall zentraler Vorgaben könnte zu Unsicherheiten führen, insbesondere beim Ausstieg aus fossilen Heizungsanlagen. Die als „Biotreppe“ bezeichneten Vorschläge werden als unzureichend erachtet, da sie nicht garantieren, dass bis 2045 tatsächlich Klimaneutralität erreicht wird und auch die Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe nicht sicherstellen können. Die Kammer fordert daher deutlichere Rahmenbedingungen sowie den Erhalt der 65-Prozent-EE-Vorgabe.

Risiken im Neubau und bei Energieausweisen

Die Bundesingenieurkammer sieht auch im Neubau erhebliche Risiken. So könnten die energetischen Anforderungen, insbesondere bei Nichtwohngebäuden, sinken, was in Anbetracht der angestrebten Klimaziele jedoch kritisch gewertet wird. Zudem schneidet die Kammer die Problematik der Fokussierung auf den Primärenergiebedarf an. Hierbei plädiert sie für eine Ausrichtung an den tatsächlichen CO₂-Emissionen. Auch die mögliche Haftung durch die neuen Anforderungen an Energieausweise stellt ein Risiko dar, da die Datenbasis oft unsicher sei. Diese Ausweise sollten zudem für mehr Transparenz bei CO₂- und Betriebskosten sorgen.

Zusammenfassend zieht die Bundesingenieurkammer ein negatives Fazit: Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes würde die Komplexität des Regelwerks nicht spürbar reduzieren und erhöhte die Unsicherheit für die Praxis. Für den Gebäudesektor wäre ein klarer und konsistenter Transformationspfad dringend nötig, um die klimapolitischen Ziele tatsächlich zu erreichen.

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