Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe auf Stopp der Ölförderung auf der Mittelplate abgelehnt. Die Umweltschützer setzen nun auf ein Hauptsacheverfahren, um die rechtlichen Grundlagen für den Schutz des Wattenmeers zu schaffen.
Eilantrag abgelehnt
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat in einem aktuellen Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage beschert. Die DUH hatte beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Hauptbetriebsplan für die Ölförderung auf der Ölbohrinsel Mittelplate wiederherzustellen. Diese Klage wurde von dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht unterstützt, das einen sofortigen Stopp der Ölförderung angeordnet hatte. Dies geschah aufgrund der fehlenden Verträglichkeitsprüfung gemäß FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat), die für den Betrieb in einem Naturschutzgebiet erforderlich ist.
Zukunft des Verfahrens ungewiss
Trotz der ablehnenden Entscheidung des OVG weisen die Richter darauf hin, dass die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren offen sind. Die Gerichte konnten im Eilverfahren keine zuverlässige Klärung der zugrunde liegenden Rechtsfragen vornehmen und stützen ihre Entscheidung auf eine Abwägung der Folgen. Die DUH sieht in dem Hauptsacheverfahren eine Chance, die rechtlichen Voraussetzungen für die Ölförderung im Wattenmeer zu klären und die Pflicht zur FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzusetzen.
Umweltschutz hat Vorrang
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, bekräftigte die Entschlossenheit der Organisation: „Wir werden im Hauptsacheverfahren nachweisen, dass die Ölbohrplattform im Nationalpark Wattenmeer einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bedarf. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz des einmaligen Ökosystems dar, das mehr Wert als kurzfristige Profitinteressen haben sollte.“ Er fordert, dass der Erhalt des Weltnaturerbes Wattenmeer vor den umweltschädlichen Praktiken der fossilen Industrie Priorität haben muss.

