Fiskus ermittelt gegen Influencer in Sachsen-Anhalt

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Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt nimmt die Besteuerung von Einnahmen aus Social Media unter die Lupe. Erste Ermittlungen gegen Influencer wurden bereits eingeleitet.

Steuerfahndung gegen Influencer

Sachsen-Anhalts Finanzministerium verstärkt seine Bemühungen, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten ordnungsgemäß zu besteuern. Laut Ministeriumssprecherin Nancy Eggeling gibt es derzeit fünf Ermittlungsverfahren gegen ausgewählte Influencer in den Regionen Halle und Magdeburg. Der genaue Umfang und die Details der Verfahren wurden nicht konkretisiert, doch es besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Während Sachsen-Anhalt entsprechend reagiert, haben andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen bereits weitergehende Maßnahmen ergriffen. So wurde dort eine spezielle Fahndungsgruppe für Influencer ins Leben gerufen, die sogar Steuerdaten erwirbt, um potenzielle Hinterziehungen aufzudecken. Zusätzlich hat Thüringens Finanzministerin Katja Wolf im vergangenen April bekannt gegeben, dass es weit mehr hauptberufliche Influencer in ihrem Bundesland gibt, als bislang angenommen, mit über 500 aktiven Personen und einige davon verfügen über mehr als eine Million Follower.

Verdienstmöglichkeiten für Influencer

Influencer haben mehrere Einnahmequellen, vor allem durch Werbung in sozialen Netzwerken. Plattformen wie YouTube und Instagram blenden Werbung ein, wovon die Influencer einen Anteil erhalten. Darüber hinaus können sie eigene Werbeverträge abschließen oder eigene Produkte verkaufen. Ein weiterer Aspekt sind direkte Zahlungen über Abonnements oder Zuwendungen in Livestreams. Diese Einkünfte unterliegen verschiedenen Steuerarten: Neben der Einkommensteuer können auch Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen, insbesondere wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Auch Sachzuwendungen wie Werbegeschenke oder Reiseeinladungen müssen steuerlich berücksichtigt werden.

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