Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Diakonie besondere Anforderungen an die Kirchenmitgliedschaft bei Bewerbungen stellen darf. Diese Entscheidung unterstützt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Diakonie und eröffnet neue Perspektiven für Bewerber.
BAG-Urteil stärkt kirchliches Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat heute in einem wichtigen Verfahren die Anforderungen an die Kirchenmitgliedschaft bei der Diakonie bekräftigt. Mit dem Urteil wurde die Klage einer Bewerberin abgewiesen, die im Jahr 2013 bei der Stellenbesetzung übergangen wurde. Die Entscheidung, die bereits mehrere Instanzen durchlaufen hatte, unterstützt das rechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie. Das BAG folgt damit einer zuvor getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das 2025 die Bedeutung der Kirchenmitgliedschaft für bestimmte Stellen in der Diakonie hervorgehoben hatte.
Reformierte Kriterien für die Mitarbeitergewinnung
Die Diakonie hat, unterstützt durch die heutige Entscheidung, ihre Einstellungsvoraussetzungen bereits zu Jahresbeginn reformiert. Die heutige Entscheidung zeigt, dass die kirchlichen Träger eine größere Offenheit für Bewerber ohne Kirchenmitgliedschaft entwickeln. Eine Kirchenmitgliedschaft bleibt jedoch für spezifische Positionen, wie in der Seelsorge oder evangelischen Bildung, weiterhin erforderlich. Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt erkennt, dass das BAG-Urteil den bisherigen Kurs der Diakonie bestätigt. „Wir haben immer gesagt, dass derjenige, der für das christliche Profil verantwortlich ist, auch von diesem überzeugt sein muss“, betont Kruttschnitt.
Einladende Dienstgemeinschaft für alle
Die Präsidenten der EKD, Hans Ulrich Anke, begrüßte ebenfalls das BAG-Urteil. Das Urteil schafft rechtliche Klarheit und bietet Verlässlichkeit für die zahlreichen Beschäftigten und potenziellen Mitarbeiter in der Kirchen- und Diakoniearbeit. Damit wird ein modernes kirchliches Arbeitsrecht gefestigt, das sowohl gesellschaftliche Offenheit ermöglicht als auch das besondere Profil der diakonischen Arbeit schützt. Die Entscheidung des BAG knüpft an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 an, welches ebenfalls das religiöse Selbstbestimmungsrecht von Kirche und Diakonie bei der Ausgestaltung ihres Arbeitsrechts bekräftigte.
Insgesamt zeigt das heutige Urteil des BAG, dass die Diakonie und die Evangelische Kirche in Deutschland auf dem richtigen Weg sind, um in einer sich verändernden Gesellschaft relevant zu bleiben und gleichzeitig ihre Kernüberzeugungen zu wahren. Die Mischung aus rechtlicher Klarheit und Offenheit für alle engagierten Mitarbeiter bleibt ein zentrales Anliegen der Diakonie.

