Presse
26.05. – 29.05.2026
– 22. KW, Stand:20.05.2026 –
27.05.2026
09.00 Uhr
Saal Z 16
gegen Sch.
wegen
Körperverletzung u.a.
Amtsgericht Lingen (Ems)
– Pressestelle –
Terminvorschau für die Presse
– Öffentliche Sitzungen des Schöffen- und Jugendschöffengerichts –
Jugendschöffengericht
Vorsitzender: Richter Dr. Ludes
Körperverletzung u.a.?
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11.08.2023 in einer Klinik
in Bad Zwischenahn einen Mitpatienten grundlos als „Hund“
bezeichnet zu haben.
Anschließend habe der Angeklagte ihn in den Rücken gekniffen und
ihn dort gekratzt bis 2 Mitarbeiter eingeschritten seien.
Am 20.06.2024 soll der Angeklagte in der Jugendanstalt Hameln
einen Mitgefangenen mit der Faust gegen die rechte Kopfseite
geschlagen haben, woraufhin sich eine Schlägerei zwischen beiden
entwickelt habe.
Den Bediensteten sei es zunächst nicht gelungen, den Angeklagten
und den Mitgefangenen voneinander zu trennen. Beide hätten
versucht, sich den Griffen der Bediensteten zu entwinden. Schließlich
seien sie jedoch zu Boden gebracht worden.
In der Jugendanstalt Hameln soll der Angeklagte den Zeugen P.
mehrmals unter Androhung von Schlägen aufgefordert haben,
Schutzgeld an ihn zu zahlen. Um seiner Forderung Nachdruck zu
verleihen, habe er diesen am 04.11.2022 mehrmals mit den Fäusten
ins Gesicht, an den Hinterkopf und den Oberkörper geschlagen.
Nachdem er von dem Zeugen P. getrennt worden sei, habe er diesen
nochmals mit dem beschuhten Fuß heftig gegen den Kopf getreten.
Am 11.03.2023 soll der Angeklagte in der Jugendforensik in Bad
Zwischenahn den Zeugen S. unter einem Vorwand in sein Zimmer
gelockt und dort mehrmals heftig mit den Fäusten auf den Hinterkopf
und den Rücken geschlagen haben. Der Zeuge habe eine Platzwunde
erlitten, die mit 3 Stichen hätte genäht werden müssen. Zudem seien
ein Armband und die Halskette des Zeugen zu Bruch gegangen.
Am 22.07.2024 soll der Angeklagte in der Jugendanstalt Hameln den
Zeugen S. unter Androhung von Schlägen aufgefordert haben, ihm 2
Beutel Tabak auszuhändigen. S. sei der Forderung jedoch nicht
nachgekommen, sondern habe sich aus Sorge an die Bediensteten
gewandt.
Am 19.07.2024 soll der Angeklagte in der Jugendanstalt Hameln mit
einem Mitgefangenen einen Spaßkampf geführt haben. Nach einer
Beinsichel des Angeklagten sei der Kampf allerdings in eine
körperliche Auseinandersetzung übergegangen, bei der der
Mitgefangene den ersten Faustschlag ausgeführt habe. Nachdem dann
zunächst beide voneinander gewichen seien, sei der Angeklagte mit
erhobenen Fäusten auf den Mitgefangenen zugegangen und habe
begonnen, mit seinem rechten Bein in Richtung von dessen
Oberkörper zu treten und mit den Händen auf ihn einzuschlagen.
Am 02.04.2024 soll der Angeklagte den Geschädigten C. in der
Jugendanstalt Hameln zunächst mit der Faust gegen den Kopf und
den Bauch geschlagen haben. Dann habe er ihn in den Schwitzkasten
genommen und drohend einen Gegenstand vor dessen Gesicht
gehalten. Sodann habe der Angeklagte erneut mit der Faust gegen
Kopf und Gesicht des Geschädigten C. geschlagen.
Zu dem Termin sind die üblichen Beteiligten geladen.
Ein Fortsetzungstermin ist anberaumt für den 10.06.2026, 09.00 Uhr,
Saal Z 16.
Hauptverhandlungstermine müssen manchmal kurzfristig aufgehoben oder verschoben werden müssen. Wenn
Sie an dem Termin teilnehmen möchten, empfiehlt sich daher eine Nachfrage in der zuständigen Geschäftsstelle:
Jugendschöffengericht: 0591 8049 314
Schöffengericht: 0591 8049 314.
Kontakt:
Ri`inAG Dr. Bettina Mannhart
Telefon: 0591-8049-201
Telefax: 0591-8049-444
E-Mail: [email protected]
Vertreterin: VizepräsidentinLG Dr. Hellmich
Telefon: 0591-8049-205
E-Mail: [email protected]

