Uwe Arendt, als AfD-Kandidat für das Landratsamt des Saalekreises nominiert, sieht sich disziplinarischen Ermittlungen ausgesetzt. Die Polizei-Inspektion Halle prüft, ob er während einer Krankschreibung gegen seine Beamtenpflichten verstoßen hat.
Vorwürfe wegen politischer Aktivitäten
Der 58-jährige Kriminalhauptkommissar Uwe Arendt soll während seiner Krankschreibung, die von Ende Juli letzten Jahres bis Mitte April dieses Jahres dauerte, an mehreren politischen Veranstaltungen teilgenommen haben. Unter anderem war er als Mitglied des Kreistages und Stadtrat in Merseburg aktiv, nahm an 15 Sitzungen teil und engagierte sich in Wahlkampfaktivitäten. So trat er Ende März bei einem „Triell“ zwischen Kandidaten auf und besuchte ein Wahlforum in Merseburg. Diese Aktivitäten wurden auf sozialen Medien dokumentiert, wobei Arendt in insgesamt 20 Beiträgen Werbung für sich machte. In einem dieser Beiträge wirbt Ulrich Siegmund, AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, mit Arendts Beruf: „Uwe Arendt ist Polizeibeamter. Und genau deswegen brauchen wir seine Erfahrung auch in der Politik.“
Ermittlungen wegen Nebentätigkeiten
Neben den politischen Aktivitäten steht Arendt aufgrund seiner Nebentätigkeit als DJ unter Beobachtung. Diese Tätigkeit hatte er sich 2017 genehmigen lassen, jedoch unter der Bedingungen, dass ihm die Ausübung im Falle einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit untersagt ist. Bezüglich einer angekündigten Veranstaltung zu Ostern in Merseburg wird nun geprüft, ob diese tatsächlich stattfand. Die Ermittlungen zielen darauf ab, ob er mit seinen privaten Aktivitäten gegen dienstliche Anordnungen verstoßen hat. Laut Beamtenrecht müssen sich Beamte auch im Krankheitsfall so verhalten, dass ihre Dienstfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
Die rechtlichen Grundlagen für die Ermittlungen basieren auf Vorgaben, die besagen, dass Beamte im Krankheitsfall aktiv zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit beitragen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem früheren Fall entschieden, dass ein langzeiterkrankter Beamter gegen seine Wohlverhaltenspflicht verstößt, wenn er trotz Krankschreibung aktiv Wahlkampf betreibt. Arendt äußerte sich zu den laufenden Verfahren und betont, er habe sich nichts vorzuwerfen. Das Innenministerium wollte sich dazu nicht äußern und verwies auf die schutzwürdigen Interessen des Beamten.

