VAUNET kritisiert neues Mediendienste-Gesetz

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Digitale Realität

Der VAUNET – Verband Privater Medien kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz. Trotz einiger Anpassungen bleibt der Entwurf problematisch für Streamingdienste und private Medienunternehmen.

Kritik am Kabinettsbeschluss

Nach dem Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetzes (MedienInvestVG) bleibt der VAUNET bei seiner kritischen Haltung. Die Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste wird als unverhältnismäßiger Eingriff in die Medienfreiheit angesehen. VAUNET-Geschäftsführerin Daniela Beaujean betont, dass der Entwurf den privatwirtschaftlichen Investitionen nicht gerecht wird und zusätzliche Belastungen für Medienunternehmen bedeutet.

Nachbesserungsbedarf erkannt

Obwohl der Entwurf punktuelle Anpassungen erfahren hat, sieht der VAUNET erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die neuen Vorgaben bringen laut Beaujean nicht die notwendige Balance zwischen den verschiedenen Medieninteressen. Stattdessen drohten rechtliche Unsicherheiten und erhöhter Verwaltungsaufwand für die Unternehmen. Der Verband fordert, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um den Vorschlag praktikabler und marktnäher zu gestalten.

Ziel: Stärkung des Produktionsstandorts

Der VAUNET setzt sich dafür ein, dass der Gesetzesrahmen die Interessen aller Marktteilnehmer berücksichtigt und die Wettbewerbsfähigkeit des Medienstandorts Deutschland stärkt. Die Beschränkungen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit sollen minimiert werden, damit Unternehmen flexibel auf Marktveränderungen reagieren können. Die Stärke des Produktionsstandorts Deutschland soll nicht durch gesetzliche Zwänge gefährdet werden.

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