Fehler bei GGF-Versorgung: Latuszek mahnt zur Vorsicht

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Viele Gesellschafter-Geschäftsführer unterlaufen erhebliche Fehler in ihrer betrieblichen Altersversorgung. Justin Latuszek von Latuszek & partners erläutert die häufigsten Fallstricke und deren Folgen.

Steigende Risiken durch Standardlösungen

Die betriebliche Versorgung stellt für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) eine wichtige finanzielle Absicherung dar. Dennoch verlassen sich viele GGF auf Standardlösungen, die auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, aber erhebliche Risiken bergen. Häufig werden steuerliche Besonderheiten ignoriert, was vor allem bei beherrschenden GGF fatale Folgen haben kann. „Die bestehenden Lösungen sollten regelmäßig kritisch hinterfragt werden“, betont Justin Latuszek, Geschäftsführer von Latuszek & partners.

Die fünf häufigsten Fehler

In der Praxis sind es oft kleine Fehler, die große Probleme verursachen können. Latuszek identifiziert die fünf häufigsten Fallstricke:

1. Fehlende oder fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse

Ein gravierender Fehler ist das Fehlen wirksamer Gesellschafterbeschlüsse. Häufig sind diese nicht korrekt formuliert, was bei einer Betriebsprüfung schwerwiegende steuerliche Folgen nach sich ziehen kann. Einmal nicht anerkannt, kann eine Versorgung schnell als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden, was zu einer doppelten Steuerlast führt.

2. Ungeeignete Versorgungsformen

Viele GGF wählen Versorgungsmodelle, die für klassische Angestellte konzipiert sind. Diese Optionen berücksichtigen nicht die individuellen Anforderungen eines Unternehmers, was zu ineffizienten Strukturen führen kann, die finanzielle Nachteile mit sich bringen.

3. Mangelnde Kostentransparenz

Unzureichende Transparenz bei Kosten ist ein weiteres Problem. Oft sind GGF sich der langfristigen Auswirkungen von Verwaltungsgebühren oder ineffizienten Tarifstrukturen nicht bewusst. Ein umfassender Vergleich kann helfen, besser geeignete Lösungen zu finden.

4. Ineffiziente Kapitalanlage

Die Ausrichtung der Kapitalanlage spielt eine zentrale Rolle. Viele GGF setzen auf Risiken gemiedene Modelle, die das Wachstumspotenzial ihrer Versorgung kapital schmälern. Eine fondsgebundene Anlage kann auf lange Sicht deutlich höhere Renditen erwirtschaften.

5. Unzureichender Hinterbliebenenschutz

Im Ernstfall kann der Hinterbliebenenschutz unzureichend sein, wenn vorhandenes Vermögen nicht automatisch an die Angehörigen übertragen wird. Latuszek empfiehlt daher, die Verträge eingehend zu prüfen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Fazit

Kleine Fehler können große finanzielle Folgen für Gesellschafter-Geschäftsführer haben. Eine regelmäßige Überprüfung und individuelle Anpassung der Versorgungslösungen ist unerlässlich, um langfristige Sicherheit und Schutz für die Familie zu gewährleisten.

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